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Widerspruch gegen Veröffentlichungen durch den Internetdienst Google Streetview
Google will detaillierte Bilder von Häusern und Straßenzügen ins Netz stellen. Dazu werden in weiten Teilen Deutschlands Straßenansichten für den Internetdienst „Google Streetview“ mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. Anschließend will „Google Streetview“ die Bilder mit Häusern und Straßenabschnitten im Internet veröffentlichen.


Das Bundesverbraucherschutzministerium empfiehlt daher betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können.
Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann.
Musterwidersprüche zum Herunterladen sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz www.bmelv.de zu finden bzw. sind im Bürgerbüro der Stadt Herzberg am Harz erhältlich.
 
Stadt Herzberg am Harz
erstellt am 21.06.2010



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