Der Rat der Stadt Herzberg am Harz hat in seiner Sitzung am 15.06.2010 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 049 "Golfanlage Rothenberger Haus", im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung, nach § 10 BauGB als Satzung und die Begründung beschlossen.
Den Bekanntmachungstext sowie den Geltungsbereich der 2. Änderung können Sie hier einsehen: