Zur Orientierung im Stadtgebiet und zum zweifelsfreien Auffinden von Grundstücken (beispielsweise beim Einsatz von Rettungskräften, Postzustellung etc.) werden Straßen, Wege und Plätze benannt sowie für Gebäude Hausnummern vergeben.
Inhaltsbereich
Hausnummern - Vergabe
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Hausnummern werden auf Grund von Bauanträgen, Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer vergeben. Der Antrag ist formlos zu stellen.
Die Vergabe der Hausnummern richtet sich nach § 7 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Herzberg am Harz. Hiernach hat jeder Eigentümer die Hausnummer so anzubringen, dass sie von der Straßenseite des Gebäudes gut sicht- und lesbar ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formloser Antrag.
Rechtsgrundlage
§ 7 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Herzberg am Harz