Für den Besuch der städtischen Kindertagesstätten erhebt die Stadt Herzberg am Harz ein Elternbeitrag als privatrechtliches Entgelt. Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach der in der Kindertagesstätte angebotenen und vertraglich vereinbarten Betreuungsart sowie dem Betreuungsumfang.
Der Beitrag wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern bzw. Sorgeberechtigten in 5 Stufen gestaffelt.
Die Höhe des zu zahlenden Elternbeitrages ermitteln die Eltern bzw. Sorgeberechtigten für die Dauer des ersten bis dritten Kindergartenjahres (Festsetzungszeitraum) anhand der Ihnen ausgehändigten Beitragstabelle und eines Beitragsberechnungsbogens selbst und teilen die Einkommensgruppe der Stadt Herzberg am Harz mit.
Im ersten Kindergartenjahr haben die Eltern/Sorgeberechtigten der Selbsteinstufung die erforderlichen Einkommensnachweise beizufügen.