Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen für Auslandsreisen einen Kinderreisepass bzw. einen Personalausweis.
Der Kinderreisepass kann in der Regel in 1 bis 2 Tagen ausgestellt werden.
Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen für Auslandsreisen einen Kinderreisepass bzw. einen Personalausweis.
Der Kinderreisepass kann in der Regel in 1 bis 2 Tagen ausgestellt werden.
Die Ausstellung oder Verlängerung des Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen beantragt werden. Ist ein Elternteil verhindert, so ist dessen schriftliche Einverständniserklärung sowie dessen Personalausweis vorzulegen.
Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das alleinige Sorgerecht für das Kind übertragen wurde. Der Sorgerechtsbeschluss ist vorzulegen.
Seit dem 1. November 2005 ist jeder Kinderreisepass unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild auszustellen.
Gültigkeitsdauer:
Der Kinderreisepass wird für 6 Jahre ausgestellt, maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Eine Verlängerung muss schriftlich beantragt werden, es gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Erstantrag.
Ab dem Schulalter muss das Kind persönlich im Bürgerbüro unterschreiben.
Hinweis bei Auslandreisen:
Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten als Einreisedokument für Kinder anerkannt wird. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) ist der Kinderreisepass in der Regel ausreichend. Informieren Sie sich daher auf den Internet-Seiten des Auswärtigen Amtes über die Einreisebestimmungen des Landes, in das Sie einreisen möchten.
Stadtverwaltung allgemein (ohne Bürgerbüro)
Als Reaktion auf die aktuelle Dynamik der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Covid-19) ist der Publikumsverkehr in der städtischen Verwaltung und in den Städtischen Betrieben einschränkt.
Eine vorherige Terminabsprache am Telefon oder per E-Mail mit dem jeweiligen Ansprechpartner ist notwendig.
Montag bis Freitag |
08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag |
14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Zentrale |
Telefon: 05521 852-0 |
Telefax: 05521 852-120 |
Bürgerbüro
Als Reaktion auf die aktuelle Dynamik der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Covid-19) ist der Publikumsverkehr in der städtischen Verwaltung und in den Städtischen Betrieben einschränkt.
Eine vorherige Terminabsprache am Telefon oder per E-Mail mit dem jeweiligen Ansprechpartner ist notwendig.
Das Bürgerbüro der Stadt Herzberg am Harz steht den Bürgerinnen und Bürgern für die üblichen Serviceleistungen von montags bis freitags ab dem 27.04.2020 nur nach telefonischer oder elektronischer Voranmeldung wieder zur Verfügung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten aufgrund der derzeitigen Covid-19-Epidemie um eine vorherige individuelle Terminabsprache unter der Tel. 05521-852852.
Gerne kann das Anliegen auch über www.herzberg.de über das Formular „Ihr Anliegen (mit Terminvorschlagsfunktion)“ oder per E-Mail: buergerbuero@herzberg.de mitgeteilt werden.
Montag und Dienstag |
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mittwoch |
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
Donnerstag |
08:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag |
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
1. Samstag im Monat |
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Rufnummern: |
Telefon: 05521 852-852 Telefax: 05521 852-298 |
Standesamt
Als Reaktion auf die aktuelle Dynamik der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Covid-19) ist der Publikumsverkehr in der städtischen Verwaltung und in den Städtischen Betrieben einschränkt.
Eine vorherige Terminabsprache am Telefon oder per E-Mail mit dem jeweiligen Ansprechpartner ist notwendig.
Montag bis Donnerstag |
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Freitag |
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Rufnummern: |
05521 852- ...-230 | ...-231 | ...-232 |
Tourist-Info (ab 18.01.2021)
Montag, Mittwoch, Freitag und Samstag |
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Dienstag und Donnerstag |
14:30 Uhr bis 17:30 Uhr |
Rufnummern: |
Info: 05521 852 111 | Tickets: 05521 998641 |
Stadtbücherei
Aufgrund der neuen Verordnungen im Rahmen der Corona-Pandemie bleibt die Stadtbücherei weiterhin geschlossen.
Als Reaktion auf die aktuelle Dynamik der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Covid-19) ist der Publikumsverkehr in der städtischen Verwaltung und in den Städtischen Betrieben einschränkt.
Eine vorherige Terminabsprache am Telefon oder per E-Mail mit dem jeweiligen Ansprechpartner ist notwendig.
Montag |
15:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Dienstag |
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Donnerstag |
15:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Samstag |
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Rufnummer: |
05521 72687 |
Als Reaktion auf die aktuelle Dynamik der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Covid-19) ist der Publikumsverkehr in der städtischen Verwaltung und in den Städtischen Betrieben einschränkt.
Eine vorherige Terminabsprache am Telefon oder per E-Mail mit dem jeweiligen Ansprechpartner ist notwendig.
Dienstag |
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Telefonische Anmeldung ist notwendig! |
Rufnummer: |
05521 852 285 |
Museum im Welfenschloss
Aufgrund der neuen Verordnungen im Rahmen der Corona-Pandemie bleibt das Museum Schloss Herzberg weiterhin geschlossen.
Als Reaktion auf die aktuelle Dynamik der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Covid-19) ist der Publikumsverkehr in der städtischen Verwaltung und in den Städtischen Betrieben einschränkt.
Eine vorherige Terminabsprache am Telefon oder per E-Mail mit dem jeweiligen Ansprechpartner ist notwendig.
Sommerhalbjahr |
(01. April - 31. Oktober*) |
Mittwoch bis Sonntag |
10:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Winterhalbjahr |
(01. Dezember bis 31. März**) |
Mittwoch bis Sonntag |
11:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Monat *November (01.11.2020 ist das Museum von 11.00 bis 16.00 Uhr wegen der Sonderausstellung im Rittersaal geöffnet) und **03. bis 06. KW sowie am 24. und 31.12. jedes Jahr geschlossen.
Ostermontag und Pfingstmontag geöffnet.
Rufnummer:
05521 4799
Haus des Gastes Sieber - Infostand Nationalpark
Als Reaktion auf die aktuelle Dynamik der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Covid-19) ist der Publikumsverkehr in der städtischen Verwaltung und in den Städtischen Betrieben einschränkt.
Eine vorherige Terminabsprache am Telefon oder per E-Mail mit dem jeweiligen Ansprechpartner ist notwendig.
Montag bis Sonntag |
09:00 Uhr bis 18:00 Uhr |