Wenn Sie es versäumt haben, eine Forderung der Stadt Herzberg am Harz zum Fälligkeitstermin zu begleichen, werden Sie durch eine Mahnung auf die offene fällige Forderung hingewiesen.
Dabei wird Ihnen eine neue Zahlungsfrist von einer Woche gesetzt.
Wenn Sie es versäumt haben, eine Forderung der Stadt Herzberg am Harz zum Fälligkeitstermin zu begleichen, werden Sie durch eine Mahnung auf die offene fällige Forderung hingewiesen.
Dabei wird Ihnen eine neue Zahlungsfrist von einer Woche gesetzt.
Sie haben eine Mahnung erhalten?
Handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung, z. B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, entstehen zusätzlich Mahngebühren und Säumniszuschläge. Erfolgt auch nach der Mahnung keine Zahlung, werden die fälligen Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben. Auch die Vollstreckung verursacht zusätzliche Kosten!
Sollten Sie privatrechtliche Forderungen, z. B. Miete, Verkaufserlöse, zu bezahlen haben, erhalten Sie ebenfalls eine Mahnung. Erfolgt auch daraufhin noch keine Zahlung, wird ein Mahnbescheid beantragt oder Klage erhoben. Dieses Verfahren ist für Sie mit Kosten verbunden und zusätzlich werden Verzugszinsen geltend gemacht.
Erhalten Sie eine Mahnung, obwohl Sie gezahlt haben, überprüfen Sie bitte die Angaben im Verwendungszweck Ihrer Überweisung. Die Stadtkasse Herzberg am Harz benötigt unbedingt das Kassenzeichen, das Ihnen im Bescheid mitgeteilt wurde. Eine korrekte Buchung ist nicht möglich, wenn diese Angaben fehlen.
Wenn sich Ihre Überweisung und die Mahnung überschnitten haben, beachten Sie bitte, dass bei der Mahnung bereits eine "gesetzliche Schonfrist" eingeräumt wurde und daher eventuell Säumniszuschläge fällig werden.
Das Datum, bis zu dem Zahlungseingänge berücksichtigt wurden, ist in der Mahnung angegeben.
Unsere Bitte an Sie:
Erteilen Sie der Stadt Herzberg am Harz für wiederkehrende Forderungen, wie z. B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Kindergartenbeiträge, Mieten und Pachten, eine Lastschrifteinzugsermächtigung. Damit ersparen Sie sich oder Ihrem Geldinstitut die Terminüberwachung, das Ausfüllen von Überweisungsbelegen und auch Zeit und Wege.
Mahngebühren und Säumniszuschläge sind dann kein Thema mehr für Sie. Die Stadtkasse bucht die fälligen Beträge rechtzeitig von Ihrem Konto ab. Ein weiterer Vorteil eines Lastschrifteinzuges sind die geringeren Bankgebühren gegenüber Einzelüberweisungen oder Dauerauftrag.
Wollen Sie Ihre Einzugsermächtigung widerrufen, schicken Sie einfach eine kurze Mitteilung an die Stadtkasse oder rufen Sie uns an.
Stadtverwaltung allgemein
(ohne Bürgerbüro)
Montag bis Freitag |
08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag |
14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Zentrale |
Telefon: 05521 852-0 |
Telefax: 05521 852-120 |
Bürgerbüro
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Mittwoch |
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Freitag |
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Telefon: 05521 852-852 Telefax: 05521 852-298 |
Standesamt
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Freitag |
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Tourist-Info
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Samstag |
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Rufnummern: |
Info: 05521 852 111 | Tickets: 05521 998641 |
Stadtbücherei
Montag |
15:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Dienstag |
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Donnerstag |
15:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Rufnummer: |
05521 72687 |
Dienstag |
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Rufnummer: |
05521 852 285 |
Museum im Welfenschloss
Sommerhalbjahr |
(01. April - 31. Oktober) |
Mittwoch bis Sonntag |
10:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Winterhalbjahr |
(01. Dezember bis 31. März) |
Mittwoch bis Sonntag |
11:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Monat November und 03. bis 06. KW jedes Jahr sowie am 24. und 31.12. jedes Jahr geschlossen.
Ostermontag und Pfingstmontag geöffnet.
Rufnummer:
05521 4799
Haus des Gastes Sieber - Infostand Nationalpark
Montag bis Sonntag |
09:00 Uhr bis 18:00 Uhr |