Sehr häufig müssen bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, z. B. um heiraten zu können, eine Erbangelegenheit zu regeln, Leistungen aus gesetzlichen und privaten Versicherung zu erhalten.
Aus den bei den Standesämtern geführten Personenstandsregistern werden aus allen Personenstandsregistern beweiskräftige beglaubigte Abschriften bzw. beglaubigte Registerausdrucke und folgende Urkunden ausgestellt:
- Geburtsurkunden
- Mehrsprachige Geburtsurkunden (z. B. für die Verwendung im Ausland)
- Sterbeurkunden
- Eheurkunden
Die Eheurkunden dienen zum Nachweis des Bestehens oder Nichtbestehens der Ehe. - Lebenspartnerschaftsurkunden
- beglaubigte Ausdrucke aus den Registern