Die Durchführung von Volksfesten, Märkten, Messen u. ä. Veranstaltungen ist grundsätzlich anzeige- bzw. genehmigungspflichtig.
Zuständig für die Bearbeitung ist bei
- Volksfesten (Schützenfeste, Stadtfeste, Juesseefest u.a.) - Stadt Herzberg am Harz,
- Flohmärkten
a) überwiegend private Teilnehmer - Stadt Herzberg am Harz (Anzeigepflicht)
b) überwiegend gewerbliche Teilnehmer - Stadt Herzberg am Harz - Messen, Ausstellungen, Jahrmärkte, Spezialmärkte und Großmärkte - Landkreis Osterode am Harz