Am heutigen Freitag (03.04.2020) wurde im Niedersächsischen Gesetzes- und Verordnungsblatt die „Niedersächsische Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ veröffentlicht.
Damit werden die geltenden Kontaktbeschränkungen und Regelungen für das öffentliche Leben zusammengefasst und konkretisiert. Die bislang per Allgemeinverfügung des Landkreises (vom 24.03.2020) angeordneten Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie werden dadurch hinfällig.
Die Aufhebung wurde im Amtsblatt des Landkreises (Nr. 21) veröffentlicht.
Das bedeutet nicht, dass die Beschränkungen aufgehoben sind. Vielmehr wird die rechtliche Voraussetzung geschaffen, dass die Verordnung des Landes am 04.04.2020voll umfänglich in Kraft tritt.
Diese bekräftigt unter anderem, dass
- physische Kontakte mit anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren sind;
- die Schließung von
- Geschäften,
- Kultureinrichtungen,
- Sportanlagen
- und anderen Einrichtungen;
- die Vorgabe von Abstandregeln;
- sowie die Ausnahmen zu diesen und weiteren Einschränkungen.
Die konkreten Bestimmungen sind der oben genannten Verordnung des Landes zu entnehmen
Die wichtigsten Corona-Regeln aus der Verordnung des Landes Niedersachsen und den Allgemeinverfügungen des Gesundheitsamtes für die Stadt und den Landkreis Göttingen sind auf der Webseite des Landkreises kompakt und verständlich dargestellt.
Für Fragen und Hinweise zum Thema Coronavirus haben Stadt und Landkreis Göttingen ein Bürgertelefon eingerichtet:
Telefon 0551 70 75-100.
Es ist von Montag bis Sonntag täglich von 08:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Eine medizinische Beratung findet nicht statt, das Bürgertelefon ist kein Ersatz für den Kontakt zur Hausärztin/zum Hausarzt.
Bei Verdacht auf eine Infektion wenden sich Betroffene telefonisch an die Hausärztin oder den Hausarzt.
Die Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen dürfen nicht eigenmächtig aufgesucht werden. Dort werden ausschließlich Personen getestet, die zuvor von ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt verbindlich angemeldet wurden.
Alle Details zum Coronavirus und zur Lage in Stadt und Landkreis Göttingen gibt es im Liveticker.
Für Gewerbetreibende bietet die Wirtschaftsförderung Region Göttingen WRG Informationen auf ihrer Webseite an und ist für Fragen erreichbar unter
Telefon 0551 525-4980
Gesonderte Informationen für Selbständige und Freiberufler sind auf der Webseite des Landkreises eingestellt.
Es wird empfohlen, die kostenlose KATWARN-App von Landkreis und Stadt Göttingen für das Smartphone oder den Tablet-PC herunterzuladen. Hier werden wesentliche Nachrichten und Warnungen eingestellt. Sie steht im jeweiligen App-Store bereit.
Hilfe bei psychischen Belastungen
Das Bündnis gegen Depression in Südniedersachsen hat eine Krisen-Hotline organisiert. Sie steht ab Dienstag, 14. April 2020, werktags von 7.30 bis 16.00 Uhr unter der Nummer 0551/38434505 bereit. Menschen, die durch die Corona-Situation psychisch belastet sind, sich ängstlich fühlen, aggressiv werden oder in bedrückter Stimmung sind, erhalten dort von Fachleuten eine telefonische Beratung. Die Hotline schaltet zu Psychiater*innen, Psychotherapeut*innen und Psycholog*innen des Asklepios Fachklinikums Göttingen, der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Göttingen, des Sozialpsychiatrischen Dienstes Northeim und der Paracelsus-Roswitha-Klinik Bad Gandersheim. Außerhalb der Hotline-Zeiten ist die Telefonseelsorge unter 0800-1110111 rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen erreichbar.