Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werden grundsätzlich bis zum 7. März verlängert. Das ist das Ergebnis der Videokonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am Mittwoch. Die verhängten Maßnahmen zeigten ihre Wirkung, betonte Kanzlerin Merkel. Die Fallzahlen sind deutlich zurückgegangen. Zugleich verbreiteten sich Mutationen des Coronavirus, deren Ausbreitung bekämpft werden müssten, so Merkel. Es sei deshalb besonders wichtig die Infektionszahlen bis Mitte März weiter deutlich zu senken.
Bisherige Regeln gelten weiterhin
Die bisherigen Beschlüsse gelten fort. Das bedeutet: Private Treffen sind weiterhin im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Im ÖPNV und beim Einkaufen gilt die Pflicht zum Tragen OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2. Arbeitgeber müssen Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, Homeoffice ermöglichen. Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche ist zu verzichten.
Die nächsten Schritte
Mit Blick auf die kommenden Wochen und Monate haben die Kanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs unter anderem dieses weitere Vorgehen festgelegt:
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Schule und Kitas: Öffnungen in diesem Bereich haben Priorität. Hier soll als erstes schrittweise wieder geöffnet werden. Der Beschluss legt fest: Die einzelnen Bundesländer entscheiden über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung. „Masken, Lüften und Hygienemaßnahmen werden dabei weiterhin nötig sein“, heißt es im Beschluss. Vermehrt sollen auch Schnelltests den sicheren Unterricht und die Betreuung in Kitas ermöglichen und Infektionsrisiken minimieren.
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Öffnung von Friseuren ab 1. März: Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken können Friseure ab dem 1. März wieder öffnen.
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Weitere Öffnungen: Bei einer stabilen Inzidenz von maximal 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner kann der nächste Öffnungsschritt durch die Länder erfolgen: Dieser soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, darüber hinaus Museen und Galerien sowie die noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe.
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Regionale Regeln bei zu hohen Fallzahlen: In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten, werden die Länder bzw. Landkreise umfangreiche lokale oder regionale Maßnahmen beibehalten oder ausweiten.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vereinbart, am 3. März 2021 erneut zu beraten.
Lesen Sie hier den aktuellen Beschluss PDF, 129 KB, nicht barrierefrei vom Bund und Ländern vom 10. Februar 2021.
Hier finden sie den vorherigen Bund-Länder-Beschluss PDF, 117 KB, nicht barrierefrei vom 19. Januar 2021.
Die wichtigsten Corona-Regeln aus der Verordnung des Landes Niedersachsen und den Allgemeinverfügungen des Gesundheitsamtes für die Stadt und den Landkreis Göttingen sind auf der Webseite des Landkreises kompakt und verständlich dargestellt.
Für Fragen und Hinweise zum Thema Coronavirus haben Stadt und Landkreis Göttingen ein Bürgertelefon eingerichtet:
Telefon 0551 70 75-100.
Es ist von Montag bis Sonntag täglich von 08:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Eine medizinische Beratung findet nicht statt, das Bürgertelefon ist kein Ersatz für den Kontakt zur Hausärztin/zum Hausarzt.
Bei Verdacht auf eine Infektion wenden sich Betroffene telefonisch an die Hausärztin oder den Hausarzt.
Die Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen dürfen nicht eigenmächtig aufgesucht werden. Dort werden ausschließlich Personen getestet, die zuvor von ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt verbindlich angemeldet wurden.
Alle Details zum Coronavirus und zur Lage in Stadt und Landkreis Göttingen gibt es im Liveticker.
Für Gewerbetreibende bietet die Wirtschaftsförderung Region Göttingen WRG Informationen auf ihrer Webseite an und ist für Fragen erreichbar unter
Telefon 0551 525-4980
Gesonderte Informationen für Selbständige und Freiberufler sind auf der Webseite des Landkreises eingestellt.
Es wird empfohlen, die kostenlose KATWARN-App von Landkreis und Stadt Göttingen für das Smartphone oder den Tablet-PC herunterzuladen. Hier werden wesentliche Nachrichten und Warnungen eingestellt. Sie steht im jeweiligen App-Store bereit.
Hilfe bei psychischen Belastungen
Das Bündnis gegen Depression in Südniedersachsen hat eine Krisen-Hotline organisiert. Sie steht ab Dienstag, 14. April 2020, werktags von 7.30 bis 16.00 Uhr unter der Nummer 0551/38434505 bereit. Menschen, die durch die Corona-Situation psychisch belastet sind, sich ängstlich fühlen, aggressiv werden oder in bedrückter Stimmung sind, erhalten dort von Fachleuten eine telefonische Beratung. Die Hotline schaltet zu Psychiater*innen, Psychotherapeut*innen und Psycholog*innen des Asklepios Fachklinikums Göttingen, der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Göttingen, des Sozialpsychiatrischen Dienstes Northeim und der Paracelsus-Roswitha-Klinik Bad Gandersheim. Außerhalb der Hotline-Zeiten ist die Telefonseelsorge unter 0800-1110111 rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen erreichbar.