Der Inzidenzwert, also die Quote der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner*innen in den vergangenen sieben Tagen, liegt laut des maßgeblichen Lageberichts des Landes für Donnerstag, 19. November 2020, bei 52,4.
- Der täglich aktualisierte Inzidenzwert ist hier abzurufen.
- Das Unterschreiten des Inzidenzwerts von 50 ändert jedoch nichts am nach wie vor sehr dynamischen Pandemiegeschehen und dem damit verbundenen erhöhten Infektionsrisiko.
- Es gelten die in der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung landesweit verfügten Maßnahmen.
- Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen konkretisiert die Landesvorgaben per Allgemeinverfügung für die Wertübersteigung und die Räume in den jeweilig Orten.
Die Gesamtzahl bestätigter Infektionen mit dem Corona-Virus steigt auf 2.366; davon sind 838 in der Stadt Göttingen gemeldet, 1.528 im weiteren Kreisgebiet.
2.014 Personen im Landkreis Göttingen gelten als von der Infektion genesen, 92 Menschen sind in Verbindung mit dem Corona-Virus gestorben.
Die Fallzahlen zum Corona-Geschehen in den Städten und Gemeinden
(Gesamtzahl Infizierte / aktuell Erkrankte)
- Flecken Adelebsen (18 / 3)
- Gemeinde Bad Grund (Harz) (72 / 13)
- Stadt Bad Lauterberg im Harz (114 / 3)
- Stadt Bad Sachsa (98 / 10)
- Flecken Bovenden (45 / 9)
- Samtgemeinde Dransfeld (27 / 1)
- Stadt Duderstadt (176 / 22)
- Gemeinde Friedland (69 / 0)
- Samtgemeinde Gieboldehausen (84 / 3)
- Gemeinde Gleichen (46 / 5)
- Stadt Göttingen (838 / 50)
- Stadt Hann. Münden (126 / 52)
- Samtgemeinde Hattorf am Harz (90 / 12)
- Stadt Herzberg am Harz (288 / 33)
- Stadt Osterode am Harz (158 / 19)
- Samtgemeinde Radolfshausen (16 / 5)
- Gemeinde Rosdorf (68 / 6)
- Gemeinde Staufenberg (27 / 13)
- Gemeinde Walkenried (6 / 1)
Neue Strategie bei Corona-Fällen an Schulen und Kitas
Aufgrund des hohen Fallaufkommens von positiven Corona-Fällen ändert das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen seine Strategie der Kontaktnachverfolgung in betroffenen Kitas und Schulen. Nach wie vor ist oberstes Ziel, Infektionsketten zu unterbrechen. Dabei ist beabsichtigt, die Schulen und Kitas stärker in die Verantwortung für die Kontaktermittlung einzubeziehen.
Dieser Strategiewechsel ist notwendig, da das Gesundheitsamt angesichts der hohen Fallzahlen, die breit im Gebiet der Stadt bzw. des Landkreises verstreut sind, nicht mehr rechtzeitig alle Kontaktpersonen der positiven Fälle ermitteln und kontaktieren kann. Ab Montag, 23. November 2020, nimmt das Gesundheitsamt weiterhin zu jeder infizierten Person Kontakt auf, benötigt aber die Unterstützung der Kita- bzw. Schulleitungen bei der Ermittlung und Information von Kontaktpersonen.
Zukünftig gestaltet sich der Ablauf nach Meldung eines positiven Falls an einer Schule bzw. Kita wie folgt:
- Das Gesundheitsamt versucht, unverzüglich Kontakt zu der infizierten Person bzw. deren Erziehungsberechtigten aufzunehmen.
- Falls eine Schule oder Kita betroffen ist, informiert das Gesundheitsamt schnellstmöglich die jeweilige Leitung.
- Die Schule bzw. Kita erhält per E-Mail Informationsmaterial zur weiteren Vorgehensweise.
- Das Gesundheitsamt und die Schule bzw. Kita besprechen den konkreten Fall im Einzelnen:
- Der Zeitraum, in dem die infizierte Person weitere Menschen anstecken kann, wird ermittelt.
- Es wird geklärt, ob die infizierte Person im infektiösen Zeitraum in der Schule bzw. Kita anwesend war.
- Aus den ermittelten Informationen wird der Quarantänezeitraum für die Kontaktpersonen der Kategorie 1 (KP 1) festgelegt.
Die Schulleitung wird beraten und darum gebeten, die Kontaktpersonen nach den Kategorien 1 und 2 (z.B. Sitznachbarn*innen, Klasse, Kohorte, Arbeitsgruppe, Sportgruppe, Mitarbeitende der Schule und ggf. weitere Personen) zu benennen und zu kategorisieren. Dies geschieht anhand einer zur Verfügung gestellten Anleitung. Kita-Leitungen werden ebenfalls beraten und darum gebeten, die KP 1 und 2 zu benennen. Außerdem informiert die jeweilige Leitung darüber, dass das Gesundheitsamt den KP 1 eine Quarantäneanordnung erteilen wird.
Die Schulleitung soll alle KP 1 ins Distanzlernen bzw. Mitarbeitende nach Hause schicken. In Kitas werden ebenfalls alle KP 1 nach Hause geschickt.
Die jeweilige Leitung wird außerdem gebeten, dem Gesundheitsamt die KP1 in eine Liste einzutragen und diese Liste dem Gesundheitsamt zu übersenden. Anhand der Liste können dann zeitnah die Quarantäne-Anordnungen erstellt werden.
Alle betroffenen können so schnellstmöglich über den Sachstand informiert werden. Bei Fragen steht das Bürgertelefon zur Verfügung. Wer getestet werden will, kann dies über das Testzentrum oder über die/den Hausärztin/Hausarzt durchführen lassen. Bislang haben Reihentestungen auf SARS-CoV-2 in Schulen allerdings ergeben, dass die Tests nahezu ausschließlich negative Testergebnisse geliefert haben. Das zeigt: Die Hygienekonzepte an Schulen greifen. Reihentests sollen zukünftig daher nur noch in besonderen Fällen durchgeführt werden. In Kitas hängt ein Reihentest unter anderem davon ab, ob die Kita offene oder geschlossene Gruppen hat.
Zusammenstellung der Stragien für Schulen und Kitas im Landkreis Göttingen:
- → Corona in Schulen: Informationen für Eltern, Schüler*innen und Mitarbeitende
- → Corona in Kitas: Informationen für Eltern und Mitarbeitende
Erläuterungen zum Inzidenzwert
Die Zahlen schwanken derzeit, mit einem erneuten Anstieg in den nächsten Tagen ist zu rechnen.„Ein einmaliges Unterschreiten der 50er-Marke ist noch keine Entwarnung.
Solange der Inzidenzwert nicht deutlich und dauerhaft sinkt, gibt es ein erhöhtes Infektionsrisiko“, macht Kreisrätin Marlies Dornieden, Leiterin des Krisenstabes des Landkreises, deutlich. Sie appelliert: „Schützen sie sich und andere! Jede und jeder kann etwas tun: Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmaske!Beachten Sie die Vorgaben!“
In der Landesverordnung ist unter anderem festgelegt, dass in bestimmten Bereichen ab einem Inzidenzwert von 35 eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit getragen werden soll; das ist auch die dringende Empfehlung der Krisenstäbe von Stadt Göttingen und Landkreis.
Sobald der Inzidenzwert von 50 erreicht ist, muss die Maske getragen werden.
Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes gültig ab 19.11.2020
Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen ergänzt erneut seine Allgemeinverfügung zum Schutz vor dem Coronavirus. In der Stadt Osterode am Harz wird der Bereich erweitert, in der die Maskenpflicht gilt, sobald der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen bestimmte Marken überschreitet.
Dazu gehören nun das Gebiet innerhalb des Innenstadtrings sowie der Kurpark. Bislang war nur ein kleinerer Bereich der Innenstadt entsprechend ausgewiesen.
Damit wird die aktuelle Corona-Landesverordnung konkretisiert. In den festgelegten Bereichen soll ab einem Inzidenzwert von 35 eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit getragen werden; sobald der Inzidenzwert von 50 erreicht ist, muss die Maske getragen werden. Maßgeblich ist der im Lagebericht des Landes
Die Regelungen der neuen Allgemeinverfügung im Überblick: Die Vorgaben zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Überschreiten der Inzidenzwerte gelten für
- die Stadt Göttingen für die Innenstadt innerhalb und auf der Wallanlage einschließlich des Albani-Parkplatzes;
- die Stadt Bad Lauterberg im Harz für die Innenstadt auf dem sogenannten Boulevard (auf der Hauptstraße) und für den „Traumspielplatz“ im Kurpark;
- in der Stadt Osterode am Harz Bereich innerhalb des Innenstadtrings (Altstadt zwischen Dörgestraße, Kaiserplatz, Neustädter Tor, Spritzenhausplatz, Obere Neustadt, Jacobitorstraße, Im Badegarten, Hoelemannpromenade, Eisensteinstraße und Königsplatz) sowie im Kurpark;
- in der Stadt Hann. Münden für die Innenstadt sowie für Tanzwerder und Doktorwerder;
- in der Stadt Duderstadt innerhalb der Wallanlagen;
- in der Stadt Herzberg am Harz für die Hauptstrasse (Fußgängerzone) und den Markplatz und die entsprechend Zuwegungen (die Bereiche in denen ab Inzidenz über 35 Mund-/Nasenbedeckung dringend empfohlen wird bzw. ab Inzidenz über 50 verpflichtet ist, sind beschildert);
- in der Gemeinde Seeburg für den „Traumspielplatz“.
Die Vorschriften der Landesregierung sind auf der Webseite des Landes veröffentlicht. Eine kompakte Übersicht über die aktuellen Regelungen ist im Liveblog auf der Webseite der Stadt Göttingen zu finden.
Niedersächsische Corona Verordnung Kompakt Verhalten im privaten sowie öffentlichen Raum gültig ab 02.11.2020
→ Der täglich aktualisierte Inzidenzwert ist hier abzurufen.
Bürgertelefon ab Sonnabend, 24. Oktober 2020, besetzt
Ab Sonnabend, 24. Oktober 2020, ist das Bürgertelefon von Stadt und Landkreis Göttingen wieder besetzt.
Auskünfte gibt es unter der Telefonnummer 0551 7075 100 am Sonnabend und Sonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr sowie von 15.00 bis 16.00 Uhr. Von Montag bis Freitag ist es täglich von 09.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 17.00 Uhr erreichbar.
Die wichtigsten Corona-Regeln aus der Verordnung des Landes Niedersachsen und den Allgemeinverfügungen des Gesundheitsamtes für die Stadt und den Landkreis Göttingen sind auf der Webseite des Landkreises kompakt und verständlich dargestellt.
Für Fragen und Hinweise zum Thema Coronavirus haben Stadt und Landkreis Göttingen ein Bürgertelefon eingerichtet:
Telefon 0551 70 75-100.
Es ist von Montag bis Sonntag täglich von 08:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Eine medizinische Beratung findet nicht statt, das Bürgertelefon ist kein Ersatz für den Kontakt zur Hausärztin/zum Hausarzt.
Bei Verdacht auf eine Infektion wenden sich Betroffene telefonisch an die Hausärztin oder den Hausarzt.
Die Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen dürfen nicht eigenmächtig aufgesucht werden. Dort werden ausschließlich Personen getestet, die zuvor von ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt verbindlich angemeldet wurden.
Alle Details zum Coronavirus und zur Lage in Stadt und Landkreis Göttingen gibt es im Liveticker.
Für Gewerbetreibende bietet die Wirtschaftsförderung Region Göttingen WRG Informationen auf ihrer Webseite an und ist für Fragen erreichbar unter
Telefon 0551 525-4980
Gesonderte Informationen für Selbständige und Freiberufler sind auf der Webseite des Landkreises eingestellt.
Es wird empfohlen, die kostenlose KATWARN-App von Landkreis und Stadt Göttingen für das Smartphone oder den Tablet-PC herunterzuladen. Hier werden wesentliche Nachrichten und Warnungen eingestellt. Sie steht im jeweiligen App-Store bereit.
Hilfe bei psychischen Belastungen
Das Bündnis gegen Depression in Südniedersachsen hat eine Krisen-Hotline organisiert. Sie steht ab Dienstag, 14. April 2020, werktags von 7.30 bis 16.00 Uhr unter der Nummer 0551/38434505 bereit. Menschen, die durch die Corona-Situation psychisch belastet sind, sich ängstlich fühlen, aggressiv werden oder in bedrückter Stimmung sind, erhalten dort von Fachleuten eine telefonische Beratung. Die Hotline schaltet zu Psychiater*innen, Psychotherapeut*innen und Psycholog*innen des Asklepios Fachklinikums Göttingen, der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Göttingen, des Sozialpsychiatrischen Dienstes Northeim und der Paracelsus-Roswitha-Klinik Bad Gandersheim. Außerhalb der Hotline-Zeiten ist die Telefonseelsorge unter 0800-1110111 rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen erreichbar.