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Städtische Friedhöfe
Die städtischen Friedhöfe in Pöhlde und Sieber werden seit dem 01.10.1997 als Eigenbetrieb der Stadt Herzberg am Harz geführt.
Zu den Aufgaben gehören:
- Vergabe von Grabstellen für Erd- und Urnenbestattungen
- Anonyme Erd- und Urnenbestattungen auf dem Friedhof Pöhlde
- Anonyme Urnenbestattungen auf dem Friedhof Sieber
- Unterhaltung der Grünflächen und baulichen Anlagen
- allgemeine Friedhofsverwaltung
Allgemeine Gebühreninformationen
Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten
Erdreihengräber (Erdbestattung Einzelgrab):
Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren = 1.159,00 €
Totgeburten und Kinder bis zu 5 Jahren = 250,00 €
anonymes Erdreihengrab = 1.062,00 €
Erdfamiliengräber (Erdbestattung, Doppelgrab):
Doppelwahlgräber - je Grabstelle 1.158,50 € = 2.317,00 €
Urnenreihengräber (Urnenbestattung Einzelgrab):
Urnenreihengräber = 966,00 €
anonymes Urnenreihengrab = 966,00 €
halbanonymes Urnenreihengrab = 1.062,00 €
Urnenfamiliengräber (Urnenbestattung Doppelgrab):
Urnendoppelgräber - je Grabstelle 965,50 € = 1.931,00 €
Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstätten
Das Nutzungsrecht auf den städtischen Friedhöfen wird auf 25 Jahre verliehen.
Für die Verlängerung der Nutzungszeit ist die Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts entsprechend der Anzahl der Jahre der Verlängerung anteilig zu zahlen.
Benutzung von Einrichtungen
Benutzung der Friedhofskapelle Pöhlde = 283,00 € (zurückgegebene Bausteine werden als Zahlungsmittel mit 127,00 € angerechnet)
Benutzung der Leichenkammer/Leichenhalle Sieber = 25,00 €
Für die Benutzung der Leichenkammer, wenn die Beisetzung außerhalb des Friedhofs Pöhlde erfolgt, je angefangenen Tag = 105,00 €
Grabfertigungsgebühren
Erdbestattung je Grabstelle bis 5 Jahre = 195,00 €
Erdbestattung je Grabstelle über 5 Jahre
Reihenstelle und Erstbelegung Familiengrab = 559,00 €
Zweitbelegung Familiengrab = 596,00 €
Urnenbeisetzungen = 186,00 €
halbanonyme Urnenbeisetzung = 205,00 €
Zuschlag für Beisetzung außerhalb der Dienstzeiten = 135,00 €
Sonstige Gebühren
Genehmigung für die Beisetzung von Urnen in schon vorhandenen Grabstellen = 135,00 €
Kostenerstattung für vorzeitige Einebnung je angefangenes Jahr vor Ablauf der Nutzungsdauer = 35,00 €
Urnenbeisetzungsgenehmigung = 20,00 €