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Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag am 09.10.2022
Am 09.10.2022 findet in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt. Dieser Termin wurde von der Niedersächsischen Landesregierung am 06.10.2021 bestimmt.
Für die Landtagswahl können zwei Arten von Wahlvorschlägen eingereicht werden:
- Kreiswahlvorschläge, die sich jeweils auf das Gebiet eines Landtagswahlkreises beziehen
- Landeswahlvorschlag (auch "Landesliste" genannt), der sich auf das gesamte Bundesland bezieht.
Nach niedersächsischem Landeswahlrecht können Kreiswahlvorschläge von Parteien sowie von Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerbern bei den Kreiswahlleitungen eingereicht werden. Dabei dürfen Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber nur in einem Landtagswahlkreis kandidieren. Landeswahlvorschläge können ausschließlich von Parteien bei der Landeswahlleiterin eingereicht werden.
Die Einreichung muss für beide Arten von Wahlvorschlägen bis spätestens zum 01.08.2022, um 18:00 Uhr, schriftlich und im Original erfolgt sein. Eine Übersicht der erforderlichen Vordrucke erhalten Sie hier:
Zusätzlich müssen einige Parteien eine Wahlanzeige nach § 16 NLWG bis spätestens zum 04.07.2022, bis 18:00 Uhr, bei der Landeswahlleiterin stellen.
Die Landeswahlleiterin hat in ihrer Bekanntmachung vom 05.01.2022
die Feststellung getroffen, welche Parteien als sogenannte „privilegierte Parteien“ im Sinne des § 12 Abs. 4 NLWG von einer Wahlanzeigepflicht befreit sind. Die nicht darin genannten Parteien, die somit nicht die Voraussetzungen aus § 12 Abs. 4 NLWG erfüllen, müssen die Wahlanzeige einreichen.
In seiner Sitzung vom 16.12.2021 hat der Niedersächsische Landtag Änderungen an der Einteilung der Landtagswahlkreise beschlossen. Im Wesentlichen waren einige Landtagswahlkreise in deren räumlichen Zuschnitten anzupassen, um dem Grundsatz der Wahlgleichheit durch möglichst gleichgroße Landtagswahlkreise Rechnung zu tragen. Die Änderungen können dem Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes vom 16.12.2021:
entnommen werden. Das Gesetz wurde am 21.12.2021 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl.) verkündet und ist nach Artikel 2 dieses Gesetzes somit am 22.12.2021 in Kraft getreten.
Die Einteilung der Landtagswahlkreise ergibt sich aus der Anlage zu § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes (NLWG):
Weitere Informationen können Sie zu gegebener Zeit auf den Seiten des Landes entnehmen.
Beantragung von Briefwahlunterlagen (online):
Meldungen und Bekanntmachungen zu den Landtagswahlen:
28.04.2022
Aktuelle Meldungen
Wahlhelfer/innen für die Landtagswahl am 09.10.2022 gesucht!
Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren möchten sind Sie herzlich eingeladen, sich als Wahlhelfer/in bei uns zu melden. mehr lesen
Gesetzliche Grundlagen:
Wahlen sind der Grundstein der Demokratie. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden am Wahltag über die Zusammensetzung der jeweiligen Volksvertretungen.
In Deutschland sind die Wahlrechtsgrundsätze vom Grundgesetz geschützt. Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes besagt, dass allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim gewählt wird.
Ganz konkret bedeutet das im Allgemeinen, dass alle Wahlberechtigten das Stimmrecht unabhängig von Konfession, Bildung, Geschlecht, Sprache, Einkommen, Beruf oder politischer Überzeugung besitzen und jede Stimme den gleichen Wert hat. Die Wahlberechtigten wählen unmittelbar, also direkt ohne Zwischenschaltung von Delegierten oder Wahlmännern. Weiterhin dürfen sie niemals in Ihrer Wahl beeinflusst werden, die Stimmabgabe muss frei sein von Zwang oder unzulässigem Druck. Letztlich muss sichergestellt sein, dass Dritte die Wahlentscheidung nicht erkennen können. Niemand soll nachverfolgen können wie jemand gewählt hat.
In regelmäßigen Abständen besteht für wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit an verschiedenen Wahlen teilzunehmen.
Zu den Wahlen im Gebiet der Stadt Herzberg am Harz gehören:
- Die Europawahl
- Die Bundestagswahl
- Die Landtagswahl
- Und die Kommunalwahlen im Einzelnen:
- Die Wahl des Kreistags
- Die Wahl des Landrats / der Landrätin
- Die Wahl des Rates der Stadt Herzberg am Harz
- Die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin
- Die Wahl der Ortsräte
Komplette Übersicht der Wahlergebnisse seit 2001 für Stadt Herzberg am Harz:
Die Wahlergebnisse werden durch die Kommunalen Dienste Göttingen (KDG) zur Verfügung gestellt.
Bei den Übersichten handelt es sich um externe Links, die in einem neuen Fenster geöffnet werden.
Informative Links zu Wahlen auf einem Blick:
- Landniedersachsen - Wahlen
https://www.niedersachsen.de/politik_staat/wahlen_volksabstimmungen/wahlen/wahlen-in-niedersachsen-19989.html - https://demokratie.niedersachsen.de/startseite/
- Landkreis Göttingen - Wahlen:
https://www.landkreisgoettingen.de/aktuelles/wahlen/kommunalwahlen.html
- Deutscher Bundestag - Wahlinformationen:
https://www.bundestag.de/wahl
- Niedersächsische Zentrale für politische Bildung - Wahlinformationen:
Niedersächsische Zentrale für politische Bildung:
https://demokratie.niedersachsen.de/startseite/
- Bundeszentrale für politische Bildung - Wahlen in Deutschland:
https://www.bpb.de/politik/wahlen/wahlen-in-deutschland/