Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
Wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes.
Wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft.
Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
- die Eheurkunde oder
- den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
- die Sterbeurkunde des früheren Partners.
Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer.
Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder.
Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis
- Fremdsprachige Urkunden
Hinweise:
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. Auskunft vorab gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
Weitere Unterlagen:
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung:
Waren Sie bisher nicht verheiratet und hatten keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet, benötigen Sie:
- den gültigen Personalausweis oder Reisepass
eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde zur Vorlage beim Standesamt. Die Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein.
- Wenn Sie in Herzberg am Harz mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, brauchen Sie diese nicht zu besorgen, falls die Anmeldung auch im Standesamt Herzberg erfolgt.
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister. Diese wird ausgestellt beim Standesamt des Geburtsortes.
Sind Sie verwitwet oder geschieden, oder hatten Sie eine Lebenspartnerschaft begründet, sind alle früheren Ehen oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösung anzugeben, die letzte Eheschließung oder Lebenspartnerschaft und deren Auflösung ist urkundlich nachzuweisen.
Sie benötigen:
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (vom Standesamt) und
eine Eheurkunde der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk bzw.
- eine Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk,
- sowie ggf. Angaben zu sämtlichen weiteren vorausgegangenen Ehen/Lebenspartnerschaften und deren Auflösung
Sofern die vorgenannten Urkunden vom Standesamt Herzberg am Harz auszustellen sind, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück; sind diese Urkunden jedoch von einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort.
Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen – leider – weitere Unterlagen notwendig werden.
In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, z.B.
- eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
- eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
- eine/r der Verlobten ist verwitwet und hat ein minderjähriges Kind (Kinder)
- die Verlobten haben gemeinsame Kinder
- eine/der Verlobten ist adoptiert
- eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen
- eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden