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Eignungsprüfung gem. §14 Wärmeplanungsgesetz im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Herzberg am Harz
Im Rahmen des Wärmeplanungsgesetzes (§ 14 WPG) soll eine systematische Analyse der Eignung von Teilgebieten für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung durchgeführt werden.
Im Rahmen der Eignungsprüfung werden anhand einer Reihe von Prüfkriterien Teilgebiete identifiziert, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für die Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen. Für ein solches Teilgebiet kann die planungsverantwortliche Stelle entscheiden, eine verkürzte Wärmeplanung durchzuführen. In diesem Fall wird auf die Bestandsanalyse verzichtet und in der Potenzialanalyse werden nur die Potenziale ermittelt, die für eine dezentrale Versorgung in Frage kommen.
Das Teilgebiet wird im Wärmeplan als voraussichtliches Gebiet für die dezentrale Versorgung dargestellt. Dieser (Zwischen-)Bericht dokumentiert Methodik, Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Eignungsprüfung. Er dient als Grundlage für die weitere Planung und Umsetzung der Wärmewende in Herzberg am Harz.
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