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Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung
Der Klimawandel, steigende Energiepreise und begrenzte Ressourcen stellen uns vor große Herausforderungen – insbesondere bei der Wärmeversorgung. Die Stadt Herzberg am Harz ist industriell geprägt und möchte gemeinsam mit seinen ansässigen renommierten und leistungsfähigen Unternehmen und Dienstleistern, die regional wie europaweit agieren, die Wärmewende, den Klimaschutz und eine sichere Energieversorgung aktiv voranbringen. Dafür wird sie eine kommunale Wärmeplanung entwickeln, mit dem Ziel, bis 2045 eine klimafreundliche und bezahlbare Wärmeversorgung zu ermöglichen.
Die Stadt Herzberg am Harz hat sich mit seinem im Jahr 2023 beschlossenen Integrierten Klimaschutzkonzept dazu bekannt, Anstrengungen zu unternehmen um rechnerische Treibhausgasneutralität in der Stadt Herzberg und ihren zugehörigen Ortsteilen zu erreichen. Neben dem Klimaschutzkonzept wird die Stadt Herzberg am Harz mit den Büros PLANWERK Stadtentwicklung aus Nürnberg und AR Climate Positiv aus Regensburg eine kommunale Wärmeplanung (KWP) für das Stadtgebiet Herzberg am Harz erstellen, um dieses ehrgeizige Klimaziel zu erreichen. Die KWP wird als strategische Grundlage für den Weg der Stadt Herzberg am Harz zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung dienen und soll den Bürgerinnen und Bürgern Herzbergs sowie den hier ansässigen Unternehmen künftig Klarheit darüber geben, ob und in welchem Umfang vor Ort eine zentrale Wärmeversorgung möglich sein wird.
Der Planungsprozess wird das laufende Jahr 2025 in Anspruch nehmen; der offizielle Startschuss für die Zusammenarbeit fiel bereits mit der Vertragsunterzeichnung im November 2024.
Die Anforderungen an die Wärmeplanung richten sich nach § 20 Abs. 4 und Abs. 5 des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG), dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) sowie der Kommunalrichtlinie „4.1.11 Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung“ und dem dazu gehörenden technischen Annex „1.11 Kommunale Wärmeplanung (Nummer 4.1.11 KRL)“. Daneben sieht das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) nach §4 Abs. 2 vor, dass Wärmepläne für Gemeindegebiete, in denen zum 01.01.2024 bis zu 100 000 Einwohner gemeldet waren, bis zum 30.06.2028 erstellt werden.
Was ist eine "Kommunale Wärmeplanung"?
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung. Sie ist als integraler und eigenständiger Teil der kommunalen Energieleitplanung zu verstehen. Grundsätzlich sollte die Wärmeplanung das gesamte Gemeindegebiet umfassen und die privaten Wohngebäude, die kommunalen Liegenschaften und die gewerblichen Gebäude darstellen.
Die Kommune übernimmt bei der Planung und Entwicklung der Wärmeinfrastruktur eine sehr wichtige Rolle: Sie ist zuständig für die räumliche Planung, verfügt über die relevanten Kenntnisse und Daten zum Gebäudebestand und sie ist vielfach Inhaberin der Wegerechte und Eigentümerin der Infrastruktureinrichtungen. Sie kann durch ihre räumliche Nähe und ihren Auftrag zur Daseinsvorsorge maßgeblich dazu beitragen, die Bürgerschaft und Unternehmen für das Thema zu gewinnen. Im Ergebnis kann die Kommune die Wärmewende gezielt durch quartiersbezogene Ansätze zur verstärkten Nutzung von Wärmepumpen im Bestand oder den Bau von Wärmenetzen als Werkzeug zur Wärmeverteilung unterstützen. → FAQs zum GEG
Was bedeutet das für die Stadt Herzberg am Harz?
Was können die Einwohnerinnen und Einwohner Herzberg am Harz und unsere hier niedergelassenen Unternehmen und Dienstleister als Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung erwarten?
Zunächst einmal: Die Wärmeplanung verpflichtet niemanden dazu, seine Heizung auf erneuerbare Energie umzustellen. Die bestehenden Fristen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bleiben jedoch gültig und müssen weiterhin eingehalten werden. Weitere Informationen finden Sie in den FAQs zum GEG.
Die kommunale Wärmeplanung kann in ihrem Detailgrad mit einem Flächennutzungsplan verglichen werden und wird Ihnen eine erste Orientierung bieten. So wird zum Beispiel für jedes Quartier die Eignung für Wärmenetze untersucht. Daraus wird ersichtlich, in welchen Gebieten ein Wärmenetz wahrscheinlich entstehen könnte und in welchen Bereichen Eigentümerinnen und Eigentümer selbst für eine klimafreundliche Lösung sorgen müssen. Ziel ist es, einen Rahmen für eine zukunftsfähige Wärmeinfrastruktur zu schaffen, von dem alle profitieren.
Der Stadt Herzberg am Harz ist es wichtig, die Öffentlichkeit aktiv in den Planungsprozess einzubeziehen. Während des gesamten Prozesses werden wir Sie regelmäßig mit aktuellen Informationen versorgen. Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Herr Schmidt, Fachbereichsleitung III Bauen, unter der Telefonnummer 05521 / 852 – 150 oder per Mail unter michael.schmidt@herzberg.de gerne zur Verfügung.
Darüber hinaus werden auch Interessengruppen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft fortlaufend informiert und eingebunden.
Das Ergebnis: Ein Fahrplan für eine klimafreundliche Zukunft
In Zusammenarbeit mit den Büros PLANWERK Stadtentwicklung und AR Climate Positiv entsteht ein Fahrplan für eine klimafreundliche und versorgungssichere Zukunft in Herzberg am Harz. Der Wärmeplan bildet eine technologieoffene und ganzheitliche Strategie für das gesamte Stadtgebiet.
Gesetzlicher Rahmen
Die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Herbst 2023 hat die Aufmerksamkeit auch auf die kommunale Wärmeplanung gelenkt. Diese ist rechtlich sowohl auf Bundesebene im Wärmeplanungsgesetz (WPG) als auch auf Landesebene im niedersächsischen Klimaschutzgesetz (NKlimaG) verankert. Beide Gesetze verfolgen das Ziel der Bundesregierung, die Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045 klimaneutral zu gestalten.
Für Kommunen mit einer Größenordnung kleiner 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, wie die Stadt Herzberg am Harz, besteht die gesetzliche Verpflichtung, bis Mitte 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen.
Wichtig ist: Die Wärmeplanung verpflichtet niemanden dazu, bestimmte Maßnahmen umzusetzen. Sie dient vielmehr als strategischer Leitfaden, der Kommunen, Unternehmen und Einwohnerinnen und Einwohner Orientierung bei ihren Planungen bietet. In Kombination mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) trägt die kommunale Wärmeplanung entscheidend dazu bei, die Wärmewende in Deutschland voranzutreiben.
Mehr erfahren
Bei Fragen zur kommunalen Wärmeplanung wenden Sie sich bitte an den Fachbereich III - Bauen, Planen, Immobilien, Wirtschaftsförderung und Städtische Betriebe.
Antworten auf häufige Fragen finden Sie in den FAQ-Bereichen zu den Themen Wärmeplanung und Gebäudeenergiegesetz (GEG)



