Inhaltsbereich
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ab 01.10.2025
Achtung:
- In den Sommerferien erfolgt keine weitere Zustellung von Fragebögen
- Die Hotline steht vom 01. bis 31.07.2024 ferienbedingt ebenfalls nicht zur Verfügung.
Die Städtischen Betriebe der Stadt Herzberg am Harz stellen die Abwassergebühren zum 01.10.2025 um auf einen getrennten Gebührenmaßstab für Schmutz- und Niederschlagswasser. Die sog. gesplittete Abwassergebühr ist bereits bei der Mehrzahl der Kanalnetzbetreiber in Deutschland eingeführt worden. Mit der Änderung des Gebührenmaßstabes wird eine verursachergerechtere Kostenzuordnung zu den einzelnen Grundstücken gewährleistet. Gerichte haben in der Vergangenheit regelmäßig bei vorliegenden Klagen für die gesplittete Abwassergebühr entschieden. Eine zusätzliche Geldeinnahme ist damit für die Städtischen Betriebe der Stadt Herzberg am Harz nicht verbunden.
Die Schmutzwassergebühr wird weiter wie die bestehende Abwassergebühr über den Frischwasserverbrauch, also über die Ablesestände der Wasserzähler abgerechnet.
Für die neue Niederschlagswassergebühr werden die an die öffentliche Niederschlagswasserkanalisation angeschlossenen überbauten oder befestigten Grundstücksflächen veranlagt.
Um den Aufwand für die einzelnen Grundstückseigentümer möglichst gering zu halten, haben die Städtischen Betriebe der Stadt Herzberg am Harz ein Ingenieurbüro mit der Erfassung der Dach- und der befestigten Bodenflächen aus Luftbildern beauftragt. Aktuell werden aus März 2022 vorhandene Luftbilddaten von dem externen Ingenieurbüro ausgewertet.
Da aus den Bildern nicht erkannt werden kann, ob die Entwässerung der einzelnen Flächen in den öffentlichen Niederschlagswasserkanal erfolgt, erhalten alle Grundstückseigentümer im Zeitraum von April bis September 2024 einen Befragungsbogen mit einer Kartendarstellung der erfassten Dach- und befestigten Bodenflächen sowie eine Auflistung der zugehörigen jeweiligen Einzelflächengrößen. Die Eintragungen sind auf Vollständigkeit zu prüfen. Bei Bedarf sind Angaben zu den Befestigungsarten und den Ableitungsarten einzutragen: durchlässige Flächenbefestigungen, sog. teilversiegelte Flächen (z.B. Öko-Pflaster, Rasengittersteine) und Gründächer werden bei Einleitung der Entwässerung in die öffentliche Niederschlagswasserkanalisation nur zu 50% veranlagt. Erfolgt von überbauten oder befestigten Flächen keine Einleitung, entfällt hier die Veranlagung vollständig.
Sofern vorhanden, sind Informationen über Regenwasserspeicher (Zisternen) und Versickerungsanlagen mitzuteilen, da hier weitere Gebührennachlässe möglich sind.
Derzeit wird die Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung von den Städtischen Betriebe der Stadt Herzberg am Harz an die neue Gebührengrundlage angepasst. Erst nach der Auswertung aller Rückmeldungen zu den Einzelflächen kann dann als Ergebnis einer Gebührenkalkulation der Gebührensatz für die Niederschlagswassergebühr in €/m² festgesetzt werden.
Wesentliche Änderungen der Gebührenbelastung ergeben sich i.d.R. für Einfamilienhäuser mit 2-4 Bewohnern nicht. Bei Mehrfamilienhäusern ist der Anteil der überbauten oder befestigten Fläche je Haushalt häufig geringer als bei Einfamilienhäusern, daher sinkt hier erfahrungsgemäß häufig die Gebührenbelastung. Bei hohen Flächengrößen je Haushalt bzw. Abrechnungsstelle fällt die Gebührenbelastung künftig eher höher aus, das ist z.B. bei einem Getränkemarkt mit großem Hallendach und großem Parkplatz der Fall.
Da die Städtischen Betriebe der Stadt Herzberg am Harz personell nicht gleichzeitig für Rückfragen aus der Versendung von rd. 4.500 Befragungsbögen zur Verfügung stehen können, wird der Versand der Befragungsbögen aufgeteilt:
Nach der derzeitigen Planung werden die Befragungsbögen im April, Mai, Juni und August 2024 zugestellt. In dem Zeitraum der Sommerferien (Juli) erfolgt keine Zustellung und die Hotline steht ebenfalls nicht zur Verfügung.
- April 2024: Ortsteil Scharzfeld und Kernstadt anteilig
- Mai 2024: Ortsteil Pöhlde und Kernstadt anteilig-
- Juni 2024: Ortsteile Sieber, Lonau und Kernstadt anteilig
- August 2024: Kernstadt anteilig
Neben den Informationsmöglichkeiten bei den Städtischen Betriebe der Stadt Herzberg am Harz werden den Befragungsbögen weitere Informationen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr und zum Ausfüllen der Befragungsbögen beigefügt.
Dokumente.
Achtung:
- In den Sommerferien erfolgt keine weitere Zustellung von Fragebögen
- Die Hotline steht vom 01. bis 31.07.2024 ferienbedingt ebenfalls nicht zur Verfügung.
Für Fragen, Hilfestellungen und Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen gern unter der Rufnummer 05521 852 516 zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
- Montag und Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Dienstag und Donnerstag 15:00 bis 18:00 Uhr
Oder Sie stellen Ihre Fragen per E-Mail unter Angabe Ihrer Rufnummer an niederschlagswasser@herzberg.de.
