Sie haben Zuwachs bekommen? Herzlichen Glückwunsch!
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Sie haben Zuwachs bekommen? Herzlichen Glückwunsch!
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes erfolgt bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt. Sie müssen Ihr Kind dort innerhalb einer Woche anmelden. Dabei unterstützt Sie die Klinik, die dem Standesamt Herzberg die Geburt schriftlich anzeigt.
Bei einer Hausentbindung ist die Anzeige mündlich von einer Person zu erstatten, die bei der Geburt zugegen war (Eltern, Hebamme, Arzt).
Nach der Beurkundung der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen:
sowie optional:
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Standesamtes gerne zur Verfügung.
Für alle in einem Krankenhaus geborenen Kinder ist die Anmeldung des Kindes in der Krankenhausverwaltung abzuwickeln. Die dort erstellte Geburtsanzeige und die Hebammenbescheinigung sind innerhalb von 7 Tagen beim Standesamt vorzulegen.
Zusätzlich sind noch weitere folgende Unterlagen notwendig:
a) wenn die miteinander verheirateten Eltern deutsche Staatsangehörige sind:
b) wenn beide Elternteile oder ein Elternteil ausländische Staatsangehörige sind:
c) wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:
Hinweis zur Vaterschaftsanerkennung finden Sie hier:
Einen besonderen Service bietet die Klinik Herzberg durch die Vorstellung aller neuen Erdenbürger , die in Herzberg in den letzten Monaten zur Welt gekommen sind und deren Eltern um Veröffentlichung gebeten haben!
Die Fotos finden Sie in der »Helios Klinik - Babygalerie (WEB-Link)».
Standesamt
| Montag bis Freitag |
| 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Montag, Dienstag und Donnerstag |
| 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Rufnummern: |
| 05521 852- ...-230 | ...-231 | ...-232 |
Bürgerbüro
| Montag | ||
| 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr (ohne Termin) | ||
| 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (mit Termin) | ||
| Dienstag | ||
| ||
| Mittwoch | ||
| ||
| Donnerstag | ||
| 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr | ||
Freitag | ||
| 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr | ||
1. Samstag im Monat | ||
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Terminvereinbarung: >>Terminvereinbarung<<
Sie können Ihr Anliegen jederzeit per E-Mail unter buergerbuero@herzberg.de an das Bürgerbüro senden.
Nutzen Sie auch gerne die >>Online-Services<<
Stadtverwaltung allgemein (ohne Bürgerbüro)
| Montag bis Freitag |
| 08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
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| Zentrale |
| Telefon: 05521 852-0 |
| Telefax: 05521 852-120 |
Die Stadtbücherei hat zu den folgenden Zeiten geöffnet:
| Montag |
| 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Dienstag |
| 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Donnerstag |
| 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Samstag |
| 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Kontakt: |
| Tel: 05521 72687 |
| E-Mail: buecherei@herzberg.de |
| Auf www.herzberg.de/buecherei besteht die Möglichkeit im Online-Katalog eine Auswahl zu treffen und sich die gewünschten Medien vormerken zu lassen. |
| Sommerhalbjahr |
| (01. April - 31. Oktober*) |
| Mittwoch bis Sonntag |
| 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Winterhalbjahr |
| (01. Dezember bis 31. März**) |
| Mittwoch bis Sonntag |
| 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Monat *November und **03. bis 06. KW sowie am 24. und 31.12. jedes Jahr geschlossen.
AKTUELLER HINWEIS:
Museum Schloss Herzberg ist geschlossen
Wegen der Lärmbelästigung durch die Baumaßnahmen im Schloss-Innenhof ist das Museum Schloss Herzberg vom 04.05. bis 09.05.2026 für den Besucherverkehr geschlossen.
Haus des Gastes Sieber - Infostand Nationalpark
| Montag bis Sonntag |
| 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr |