Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.
Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.
Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.
Die Abfallwirtschaften der Altkreise Göttingen und Osterode am Harz bleiben auch nach dem 1.11.2016 als getrennte eigenständige Einrichtungen innerhalb des neuen Landkreises Göttingen bestehen. Bezogen auf die Gebiete der Altkreise werden die abfallwirtschaftlichen Leistungsangebote in der jeweils gewohnten Form weitergeführt.
Wenn Sie also im Gebiet des Altkreises Göttingen wohnen, finden Sie die gewohnten Serviceangebote auf der Hompage des Landkreis Göttigen unter dem Menüpunkt „Abfallwirtschaft Göttingen“, wenn Sie im Gebiet des Altkreises Osterode am Harz wohnen unter dem Menüpunkt „Abfallwirtschaft Osterode am Harz“.



