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Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

Allgemeine Informationen

Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.

Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.

Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.

Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.

Die Abfallwirtschaften der Altkreise Göttingen und Osterode am Harz bleiben auch nach dem 1.11.2016 als getrennte eigenständige Einrichtungen innerhalb des neuen Landkreises Göttingen bestehen. Bezogen auf die Gebiete der Altkreise werden die abfallwirtschaftlichen Leistungsangebote in der jeweils gewohnten Form weitergeführt.

Wenn Sie also im Gebiet des Altkreises Göttingen wohnen, finden Sie die gewohnten Serviceangebote auf der Hompage des Landkreis Göttigen unter dem Menüpunkt „Abfallwirtschaft Göttingen“, wenn Sie im Gebiet des Altkreises Osterode am Harz wohnen unter dem Menüpunkt „Abfallwirtschaft Osterode am Harz“.

Verfahrensablauf

Sie geben Ihr altes Gerät beim Entsorger ab.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Göttingen.

Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.

Landkreis Göttingen © Landkreis Göttingen© Landkreis Göttingen

Fachbereich Umwelt - Abfallwirtschaft – Standort Osterode am Harz

Am Bahnhof 4
37520 Osterode am Harz

Telefon: 05522 9601414
E-Mail: 

Voraussetzungen

Sie haben elektrische Altgeräte, die sie entsorgen möchten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an den Landkreis Göttingen.

Welche Gebühren fallen an?
  • :
  • keine

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an den Landkreis Göttingen.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an den Landkreis Göttingen.

Bearbeitungsdauer

Erfragen Sie diese Information bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorger. 

Rechtsbehelf

keine Angabe

Was sollte ich noch wissen?
  • Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.
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