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Hunderegister

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Seit dem 01.07.2013 muss jeder Hund, der älter als 6 Monate ist, im zentralen

Hunderegister Niedersachsens registriert sein. Im zentralen Register werden die

Angaben de

Allgemeine Informationen

Seit dem 01.07.2013 muss jeder Hund, der älter als 6 Monate ist, im zentralen Hunderegister Niedersachsens registriert sein. Im zentralen Register werden die Angaben der Hundehalterinnen und Hundehalter zum Hund gespeichert wie Rasse, Alter, Geschlecht und Kennnummer des Hundes sowie die Anschrift der Halter.

Zuständige Stelle

Hunderegister Niedersachsen

Hunderegister Niedersachsen

Welche Gebühren fallen an?
  • :14,50 EUR - 23,50 EUR
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