Lärmaktionsplan der Stadt Herzberg am Harz.
Die Gemeinden sind nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen. Lärmaktionspläne sind Instrumente zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen für die Umgebung von Hauptverkehrswegen und Hauptflughäfen sowie Ballungsräumen.
Die Grundlage von Lärmaktionsplänen bilden Lärmkarten, die gemäß § 47c BImSchG erstellt werden. Sie erfassen bestimmte Lärmquellen in dem betrachteten Gebiet, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar.
Umfassende Informationen zur EU-Umgebungslärmrichtlinie erhalten Sie auf der Internetseite vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz unter folgendem Link:
Die aktuelle Lärmkartierung (2022) für den Bereich der Stadt Herzberg am Harz kann unter folgendem Link auf dem Kartenserver des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz abgerufen werden:
Der Rat der Stadt Herzberg am Harz hat in seiner Sitzung am 13.03.2024 den Lärmaktionsplan der Stadt Herzberg am Harz – Fortschreibung (4. Stufe) beschlossen.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Göttingen, Nr. 12 / Jahrgang 2024, ist der Lärmaktionsplan der Stadt Herzberg am Harz – Fortschreibung (4. Runde) am 21.03.2024 in Kraft getreten.



