Wenn Sie es versäumt haben, eine Forderung der Stadt Herzberg am Harz zum Fälligkeitstermin zu begleichen, werden Sie durch eine Mahnung auf die offene fällige Forderung hingewiesen.
Dabei wird Ihnen eine neue Zahlungsfrist von einer Woche gesetzt.
Wenn Sie es versäumt haben, eine Forderung der Stadt Herzberg am Harz zum Fälligkeitstermin zu begleichen, werden Sie durch eine Mahnung auf die offene fällige Forderung hingewiesen.
Dabei wird Ihnen eine neue Zahlungsfrist von einer Woche gesetzt.
Sie haben eine Mahnung erhalten?
Handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung, z. B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, entstehen zusätzlich Mahngebühren und Säumniszuschläge. Erfolgt auch nach der Mahnung keine Zahlung, werden die fälligen Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben. Auch die Vollstreckung verursacht zusätzliche Kosten!
Sollten Sie privatrechtliche Forderungen, z. B. Miete, Verkaufserlöse, zu bezahlen haben, erhalten Sie ebenfalls eine Mahnung. Erfolgt auch daraufhin noch keine Zahlung, wird ein Mahnbescheid beantragt oder Klage erhoben. Dieses Verfahren ist für Sie mit Kosten verbunden und zusätzlich werden Verzugszinsen geltend gemacht.
Erhalten Sie eine Mahnung, obwohl Sie gezahlt haben, überprüfen Sie bitte die Angaben im Verwendungszweck Ihrer Überweisung. Die Stadtkasse Herzberg am Harz benötigt unbedingt das Kassenzeichen, das Ihnen im Bescheid mitgeteilt wurde. Eine korrekte Buchung ist nicht möglich, wenn diese Angaben fehlen.
Wenn sich Ihre Überweisung und die Mahnung überschnitten haben, beachten Sie bitte, dass bei der Mahnung bereits eine "gesetzliche Schonfrist" eingeräumt wurde und daher eventuell Säumniszuschläge fällig werden.
Das Datum, bis zu dem Zahlungseingänge berücksichtigt wurden, ist in der Mahnung angegeben.
Unsere Bitte an Sie:
Erteilen Sie der Stadt Herzberg am Harz für wiederkehrende Forderungen, wie z. B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Kindergartenbeiträge, Mieten und Pachten, eine Lastschrifteinzugsermächtigung. Damit ersparen Sie sich oder Ihrem Geldinstitut die Terminüberwachung, das Ausfüllen von Überweisungsbelegen und auch Zeit und Wege.
Mahngebühren und Säumniszuschläge sind dann kein Thema mehr für Sie. Die Stadtkasse bucht die fälligen Beträge rechtzeitig von Ihrem Konto ab. Ein weiterer Vorteil eines Lastschrifteinzuges sind die geringeren Bankgebühren gegenüber Einzelüberweisungen oder Dauerauftrag.
Wollen Sie Ihre Einzugsermächtigung widerrufen, schicken Sie einfach eine kurze Mitteilung an die Stadtkasse oder rufen Sie uns an.
Bürgerbüro
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Freitag | ||
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09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Terminvereinbarung: >>Terminvereinbarung<<
Sie können Ihr Anliegen jederzeit per E-Mail unter buergerbuero@herzberg.de an das Bürgerbüro senden.
Nutzen Sie auch gerne die >>Online-Services<<
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Tourist-Info (ab 01.02.2021)
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| Kontakt: |
| Tel: 05521 72687 |
| E-Mail: buecherei@herzberg.de |
| Auf www.herzberg.de/buecherei besteht die Möglichkeit im Online-Katalog eine Auswahl zu treffen und sich die gewünschten Medien vormerken zu lassen. |
Stadtarchiv
Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat
15:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Während dieser Service-Zeiten steht der Stadt-Archivar vor Ort zur Verfügung und ist telefonisch erreichbar.
Rufnummer:
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Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie das Stadtarchiv unter archiv@herzberg.de
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AKTUELLER HINWEIS:
Museum Schloss Herzberg ist geschlossen
Wegen der Lärmbelästigung durch die Baumaßnahmen im Schloss-Innenhof ist das Museum Schloss Herzberg vom 04.05. bis 09.05.2026 für den Besucherverkehr geschlossen.
Haus des Gastes Sieber - Infostand Nationalpark
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Schiedsbüro
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