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Personalausweis Ausstellung erstmalig

Allgemeine Informationen

Die Ausstellung des 1. Personalausweises muss innerhalb von 6 Wochen, nachdem die Bürgerin/der Bürger das 16. Lebensjahr vollendet hat, erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • in Deutschland gemeldet sind
  • kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) besitzen

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Aktuelles biometrisches digitales Lichtbild
  • Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:27,60 EUR
    bei Ausstellung für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Gebühr:13,00 EUR
    Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
  • Gebühr:30,00 EUR
    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland/durch eine nicht zuständige Behörde im Inland auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat
  • Gebühr:kostenfrei
    Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises bei Abholung des Ausweises
Welche Fristen muss ich beachten?
  • :6 Jahre
    Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.
  • :6 Jahre
    Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.
  • :10 Jahre
    Für antragstellende Personen über 24 Jahre.
  • :10 Jahre
    Für antragstellende Personen über 24 Jahre.

Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Was sollte ich noch wissen?

Ist die Bürgerin/der Bürger jünger als 16 Jahre, sind die Bedingungen zur Ausstellung für unter 16 Jährige zu beachten.

Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend. Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.

Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben und keine Unterschrift leisten.

Kinder unter 10 Jahren müssen keine Unterschrift leisten, jedoch Fingerabdrücke abgeben.

Kinder ab 10 Jahren müssen Fingerabdrücke abgeben und eine Unterschrift leisten.

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