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Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

Allgemeine Informationen

Vor Ablauf des Personalausweises muss ein neuer Personalausweis beantragt werden. Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, muss für die Übergangszeit ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. 

Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend. Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.

Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben und keine Unterschrift leisten.

Kinder unter 10 Jahren müssen keine Unterschrift leisten, jedoch Fingerabdrücke abgeben.

Kinder ab 10 Jahren müssen Fingerabdrücke abgeben und eine Unterschrift leisten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Der aktuelle Personalausweis oder Pass
  • biometrietaugliches digitales Passfoto: Das Foto muss aktuell sein und die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
  • ggfls. Geburtsurkunde oder Eheurkunde, sofern diese nicht vorliegt.
Welche Gebühren fallen an?

Informationen zu Gebührenregelungen bezüglich der Aktivierung von Funktionen enthält die Leistung "Personalausweis Ausstellung".

  • Gebühr:13,00 EUR
    Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
  • Gebühr:30,00 EUR
    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland/durch eine nicht zuständige Behörde im Inland auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat
  • Gebühr:46,00 EUR
    Antragsteller ab 24 Jahren
  • Gebühr:27,60 EUR
    Antragsteller unter 24 Jahren
  • Gebühr:6,00 EUR
    Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.
Welche Fristen muss ich beachten?
  • Geltungsdauer: 10 Jahre
    Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
  • Geltungsdauer: 6 Jahre
    Antragsteller unter 24 Jahre
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