In Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertenrecht (Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und der Nachteilsausgleiche nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX) sind im Bürgerbüro der Stadt Herzberg am Harz folgende Anträge erhältlich:
- Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht = Erstantrag
- Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht = Zweitantrag
