Umweltportale des Bundes und des Landes Niedersachsen
Am 15. Dezember 2006 ist das Niedersächsische Umweltinformationsgesetz (NUIG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, für Bürger den Zugang zu Umweltinformationen so einfach wie möglich zu gestalten.
Im Wesentlichen ergeben sich folgende Neuerungen:
- Auskunftspflichtig sind insbesondere alle Behörden des Landes, der Landkreise und der Gemeinden sowie bestimmte Private, die öffentliche Aufgaben wahrnahmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen.
- Anträge auf Umweltinformationen sind grundsätzlich in einem Monat zu entscheiden. Nur ausnahmsweise, z. B. bei unfangreichen und komplexen Anträgen, kann die Frist auf zwei Monate verlängert werden.
- Die informationspflichtigen Stellen unterrichten die Öffentlichkeit systematisch in angemessenem Umfang über die Umwelt - und zwar möglichst in elektronischer Form.
Bestimmte Informationen müssen aktiv bereitgestellt werden. Mit dem Internetangebot der Landesbehörden, dem Umweltdatenkatalog Niedersachsen (UDK) und dem Umweltportal Deutschland (www.portalu.de) wird diesen Anforderungen nachgekommen. - Das Gesetz enthält eine Gebührenregelung mit niedrigen Sätzen, um einen kostengünstigen Zugang zu gewährleisten.
Das Land Niedersachsen hat mit dem NUIG die Umweltinformations-Richtlinie der Europäischen Union (EU) „1 : 1“ umgesetzt. Im Sinne einer bundeseinheitlichen Rechtsanwendung wird weitgehend auf das Umweltinformationsgesetz des Bundes verwiesen.

