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Grundstückskauf

DetailinformationenzuklappenBodenrichtwerte
Nach § 196 BauGB haben die Gutachterausschüsse der Katasterämter jeweils zum 01.01. eines jeden Jahres Bodenrichtwerte mindestens für baureifes Land zu ermitteln. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarktes. Sie werden auf der Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt. Hierbei sind nur solche Kaufpreise zu berücksichtigen, die im gewöhnlichen...
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