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Jugend

DetailinformationenzuklappenKinder- und Jugendbüro (KiJuB)
Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der sozialpädagogischen Leitung und Betreuung des Jugendzentrums sowie den Jugendräumen in den Ortsteilen. Hinzu kommen die Vorbereitung und Durchführung des alljährlichen Ferienpassprogrammes, die Durchführung von Veranstaltungen und die Betreuung von verschiedenen Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche. Die Stadtjugendpflege berät und unterstützt Jugendarbeit betreibende Vereine und Verbände und berät Rat und Verwaltung in Jugendangelegenheiten. Es...
DetailinformationenzuklappenSportstättenvergabe
Grundsätzlich stehen alle Sportstätten der Stadt Herzberg am Harz den Vereinen zu Sportzwecken zur Verfügung. Einige Freisportanlagen können auch für privaten Sport genutzt werden, wenn dadurch die Bedürfnisse der Schulen nicht beeinträchtigt werden. Eine Übersicht über die Sportstätten in Herzberg am Harz mit Angabe des Trägers erhalten Sie hier.
DetailinformationenzuklappenPersonalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren kann ein Personalausweis ausgestellt werden. Eine Aktivierung des elektronischen Identitätsnachweises ist erst ab dem 16. Lebensjahr möglich.
DetailinformationenzuklappenStadtbücherei
Bücher und mehr..... Bücher - Zeitschriften - CD's - und viel mehr! Öffentliche Bibliotheken sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen. Keine anderen Bildungseinrichtungen erreichen einen so hohen Bevölkerungsanteil aller Alters-, Sozial- und Bildungsschichten. -In Herzberg im alten Spritzenhaus in gemütlicher Atmosphäre stöbern, lesen, ausleihen! -Zur Bücherei...
DetailinformationenzuklappenSchulpflicht
Mit Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30.09. vollenden werden, dazu zählen auch Kinder, die am 01.Oktober ihren 6. Geburtstag haben. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr im Zeitraum 01. Juli bis 30.09. vollenden, können Erziehungsberechtigte den Schulbesuch durch Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Diese Erklärung ist vor Beginn des regulären Einschulungsjahres bis zum 01....
DetailinformationenzuklappenPaC – Prävention als Chance
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