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Nach der Geburt

DetailinformationenzuklappenNamenserteilung
Namenserteilung nach deutschem Recht: Die Namenserteilung richtet sich nach deutschem Recht, wenn das Kind, dem ein Name erteilt werden soll, deutsch ist. Eine Erteilung nach diesem Recht ist auch möglich, wenn ein Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, der Erteilende Deutscher ist oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling dem deutschen Recht unterliegt. Eine Namenserteilung ist nur möglich, wenn das Kind unter der...
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