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Antrag auf Nutzung städt. Räumlichkeiten

In welcher Position beantragen Sie die Nutzung einer Räumlichkeit?

In welcher Position beantragen Sie die Nutzung einer Räumlichkeit?

Ich beantrage die Nutzung als...*
Persönliche Daten des Antragsstellers

Persönliche Daten des Antragsstellers

Die verantwortliche Person der Veranstaltung muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Telefonnummer*

Datenweitergabe an Polizei:

Die im Antrag angegebenen Kontaktdaten der verantwortlichen Ansprechperson (Name und Telefonnummer) dürfen an die zuständige Polizeibehörde übermittelt werden. 

Die Übermittlung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Gefahrenabwehr, insbesondere zur Durchführung einer Gefährderansprache. 

Welche Räumlichkeit möchten Sie nutzen?

Welche Räumlichkeit möchten Sie nutzen?

Räumlichkeiten der Stadt Herzberg am Harz*Bitte wählen Sie die von Ihnen gewünschte Räumlichkeit aus.
Daten zu der geplanten Veranstaltung

Daten zu der geplanten Veranstaltung

(z. B. Geburtstag, Hochzeit,...)
Bitte geben Sie an, an welchem Tag/welchen Tagen die Veranstaltung stattfinden soll. Sie können die Nutzung der Räumlichkeiten bis zu einer Dauer von drei Tagen beantragen.
In welchen Zeitraum soll die geplante Veranstaltung stattfinden?

Voraussichtliche Teilnehmerzahl*

Gibt es besondere Informationen zu der Veranstaltung, die bei der Vergabe der Räumlichkeiten beachtet werden sollten?
Grund- und Endreinigung

Grund- und Endreinigung

Wie soll die Grund- und Endreinigung erfolgen?*
Schlüsselaus- und Rückgabe

Schlüsselaus- und Rückgabe

Wichtige Hinweise

Wichtige Hinweise

Die Nutzungsüberlassung erfolgt insbesondere im Hinblick auf dringende öffentliche Interessen oder höhere Gewalt unter dem Vorbehalt des derzeitigen, entschädigungslosen Widerrufes. 

Der Mieter verpflichtet sich, die Benutzungsordnung, das Merkblatt zur Nutzung der städtischen Räumlichkeiten sowie das Hinweisblatt über die Versammlungsverordnung zu beachten. 

Benutzungsordnung: Benutzungsordnung

Merkblatt zur Nutzung der städtischen Räumlichkeiten: Merkblatt

Hinweisblatt über die Versammlungsverordnung: Versammlungsstättenverodnung

Bei Absagen durch den Nutzer innerhalb von vier Wochen vor dem Nutzungstermin wird eine Abstandsgebühr von 50% der Nutzungsgebühr erhoben. 

Der Mieter bestätigt mit dem Antrag, dass die Nutzung frei von rechtsextremen, rassistischen oder antidemokratischen Zwecken oder Inhalten erfolgt. 

Das Nutzungsentgelt, die Kaution sowie die Reinigungskosten sind spätestens 14 Tage vor der Nutzung auf eines der Konten der Stadt Herzberg am Harz zu überweisen oder einzuzahlen. Nähere Informationen folgen mit der Genehmigung. 

Gerne reservieren wir frühzeitig Ihre Termine. Zu beachten ist dabei, dass bei Preisänderungen die Preise am Veranstaltungstag gelten und die Genehmigung unter Vorbehalt steht. Gegebenenfalls werden fehlende Preise nachgefordert. 

Wir bitten Sie, uns Änderungen gegenüber der Genehmigung unverzüglich mitzuteilen, da diese der Zustimmung durch die Stadt bedürfen. 

Informationen zu der Kaution

Informationen zu der Kaution

Für die Nutzung wird eine Kaution in Höhe von 300,00 € erhoben. Für Vereine und Verbände wird auf die Zahlung einer Kaution verzichtet.

Außergewöhnliche Reinigungskosten und der Ersatz für Beschädigungen werden von der Kaution einbehalten. Sollten dann noch fehlende Beträge bestehen, werden diese nachgefordert.

Die verbleibende Kaution wird innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung auf das Konto, von dem der Betrag überwiesen wurde, erstattet.                                                 

Identifikation

Identifikation

Hauptwohnsitz in Herzberg am Harz*Wohnen Sie in Herzberg am Harz (einschl. Ortsteile)?
Kopie des ausgefüllten Formulars

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Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

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