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Gaststättengewerbe: Anzeige eines Gaststättengewerbes

Gebühren

Eine Gebühr in Höhe von 22,50 € fällt an.

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Wer ein Gaststättengewerbe im stehenden Gewerbe betreiben will, hat dies, auch wenn es nur für kurze Zeit betrieben werden soll, der zuständigen Behörde mindestens vier Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen anzuzeigen. Anzuzeigen ist ferner, wenn das bisherige Angebot im laufenden Gaststättenbetrieb auf alkoholische Getränke oder auf das Angebot von zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle ausgedehnt werden soll.

Über das nachfolgende Formular besteht die Möglichkeit, die Anzeige eines Gaststättengewerbes digital auszufüllen und abzusenden. 

Angaben zur Anzeige

Angaben zur Anzeige

Art der Anzeige*
Persönliche Angaben

Persönliche Angaben

Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG oder Vereine) sind hier die Angaben für gesetzliche Vertreter einzutragen.

(nur bei Abweichung vom Namen)
Telefonnummer*
Bei Personengesellschaften Angaben zu weiteren vertretungsberechtigten Gesellschaftern (Name und Anschrift).
Angaben zur juristischen Person

Angaben zur juristischen Person

Handelt es sich um eine juristische Person?*
Angaben zum Betrieb

Angaben zum Betrieb

Telefonnummer*
Dauer des Betriebs*
Es sollen zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden*
Die Anmeldung wird erstattet für*
Identifikation - Personalausweis

Identifikation - Personalausweis

Bitte laden Sie die Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises hoch.

Kopie des ausgefüllten Formulars

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Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

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Hinweis:

Nach Nr. 40.5.1. der allgemeinen Gebührenordnung von Niedersachsen werden die Kosten für die Bearbeitung der Anzeige auf 22,50 € festgesetzt. 

Online-Bezahlung

Online-Bezahlung

Die Zahlungsarten werden von pmPayment bereitgestellt.

Grundbetrag:
22,50 EUR

ausgewählte Optionen:
0,00 EUR

Gesamtbetrag (zu zahlender Betrag):
22,50 EUR

*) Pflichtfelder