Inhaltsbereich

Hundesteuer: Ab-/Ummeldung

Vorspann

Über das nachfolgende Formular besteht die Möglichkeit die Hundesteuerabmeldung oder -ummeldung digital auszufüllen und abzusenden.

Persönliche Daten des Halters/der Halterin

Persönliche Daten des Halters/der Halterin

Telefonnummer*
Angaben zum Hund

Angaben zum Hund

Bitte geben Sie die Hunderasse an.
Bitte geben Sie die Nummer der Hundesteuermarke Ihres Hundes ein.
Gemäß § 10 Abs. 4 S. 1 der Hundesteuersatzung der Stadt Herzberg am Harz muss Hundesteuermarken, die bei der Anmeldung des Hundes ausgegeben wurden, bei einer Abmeldung wieder an die Stadtverwaltung zurückgegeben werden. Hierzu ist es ausreichend die Hundesteuermarke im Bürgerbüro abzugeben oder diese in einer der Briefkästen der Stadt Herzberg am Harz einzuwerfen, dies ist auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Nach § 11 der Hundesteuersatzung der Stadt Herzberg am Harz handelt im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 2 NKAG Ordnungswidrig , wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 10 Abs. 4 S. 1 der Hundesteuersatzung bei der Abmeldung des Hundes die Hundesteuermarke nicht abgibt und diese weiterhin verwendet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden.
Wieso wird der Hund abgemeldet / umgemeldet?*Bitte kreuzen Sie an, aus welchem Grund Sie Ihren Hund abmelden / ummelden.
Zeitpunkt der Abmeldung / Ummeldung

Zeitpunkt der Abmeldung / Ummeldung

Wann ist der Grund für die Abmeldung / Ummeldung eingetreten?
Identifikation mittels Personalausweis

Identifikation mittels Personalausweis

Kopie des ausgefüllten Formulars

Kopie des ausgefüllten Formulars

Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

*) Pflichtfelder