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Hundesteuer: Anmeldung

Vorspann

Über das nachfolgende Formular besteht die Möglichkeit die Hundesteueranmeldung digital auszufüllen und abzusenden. Sie können mit diesem Formular bis zu drei Hunde gleichzeitig anmelden. 

Bitte beachten Sie die Dokumente und Informationen zur Hundesteueranmeldung. Diese sind der Online-Anmeldung beigefügt.

Persönliche Daten zum Hundehalter/zur Hundehalterin

Persönliche Daten zum Hundehalter/zur Hundehalterin

Telefonnummer*
Anzumeldender Hund

Anzumeldender Hund

Anzumeldender Hund*
Den wievielten Hund möchten Sie anmelden?
Angaben zum Hund

Angaben zum Hund

Bitte geben Sie die Rasse oder Mischlingstyp Ihres Hundes an.
Bitte geben Sie das Alter des Hundes an.

Nummer der Hundesteuermarke

Nur bei Anmeldung im Bürgerbüro der Stadt Herzberg am Harz relevant. Feld wird durch Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros ausgefüllt. Sonst keine Relevanz.
Steuerinformationen

Steuerinformationen

Versteuerung*Bitte wählen Sie aus, ob der Hund bereits versteuert war.
Zahlungsinformation

Zahlungsinformation

Zahlungsintervall*Wie oft im Jahr soll die Zahlung erfolgen?
Einzugsermächtigung*Soll der Betrag abgebucht werden?
Durchführung des Niedersächsischen Gesetztes über das Halten von Hunden (NHundG)

Durchführung des Niedersächsischen Gesetztes über das Halten von Hunden (NHundG)

Chip gemäß § 4 NHundG: Ein Hund, der älter als sechs Monate ist, ist durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen.

Haftpflichtversicherung nach § 5 NHundG: Für die durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, verursachten Schäden ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen.

Sachkundenachweis nach § 3 NHundG: Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Sie ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen.

  • Sachkundeprüfung vor Aufnahme der Hundehaltung
  • praktische Sachkundeprüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung

Die erforderliche Sachkunde besitzt gem. § 3 Abs.6 NHundG auch, wer beispielsweise nachweislich

  • innerhalb der letzten der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung oder Betreuung für eine juristische Person über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten oder für eine juristische Person betreut hat,
  • Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnimmt oder eine solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich abgelegt hat,

  • einen Blindenführhund oder einen Behindertenbegleithund hält.

Mitteilungspflicht nach § 6 NHundG: Wer einen Hund hält, hat vor Vollendung des siebten Lebensmonats des Hundes seinen Hund im Niedersächsischen Hunderegister zu registrieren. Ist der Hund bei der Aufnahme der Hundehaltung älter als sechs Monate, so sind die Angaben innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Hundehaltung zu machen.

Ist der Hund gekennzeichnet?

Ist der Hund gekennzeichnet?

Ist der Hund bereits gechipt?*
Besteht eine Haftplichtversicherung?*
Sachkundenachweis

Sachkundenachweis

Theorie*Prüfung abgelegt oder nachweisliche Sachkunde (Brauchbarkeitsprüfung Jagdhunde, Hundehaltung, s. § 3 Abs.6 NHundG)
Praxis*Prüfung abgelegt oder nachweisliche Sachkunde (Brauchbarkeitsprüfung Jagdhunde, Hundehaltung, s. § 3 Abs.6 NHundG))
Mitteilung an Zentralregister*Wurde der Mitteilungspflicht nachgekommen?
Möchten Sie einen weiteren Hund anmelden?

Möchten Sie einen weiteren Hund anmelden?

Möchten Sie einen weiteren Hund anmelden?*
Dokumente

Dokumente

Bitte laden Sie die vorliegenden Nachweise (Sachkunde, Haftpflicht, Chip, Hunderegister) hoch.

Fehlende Nachweise senden Sie bitte innerhalb der Fristen an ordnung@herzberg.de.

Identifikation

Identifikation

Die Identifizierung erfolgt über die Nummer des Personalausweises
Die Ausweisnummer befindet sich auf der Vorderseite und beginnt mit L1Z [...]
Kopie des ausgefüllten Formulars

Kopie des ausgefüllten Formulars

Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Nachspann

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Dokumente und Informationen für steuerpflichtige Hunderhalter/innen:

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Der/die anmeldende Hundehalter/in wurde auf die Verpflichtung

  1. zur Kennzeichnung gem. §4 Nieders. Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) hingewiesen.
  2. zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung gem. §5 NHundG hingewiesen.
  3. zur erfolgreichen Ablegung einer theoretischen (Frist 1 Monat) und einer praktischen (Frist 1 Jahr) Sachkundeprüfung gem. §3 NHundG hingewiesen.
  4. zur Mitteilungspflicht gem. §6 NHundG hingewiesen

und aufgefordert die o.a. Verpflichtungen unverzüglich nachzuholen und die Belege (Nachweis z.B. Versicherungspolice, Sachkunde) im Sachgebiet Ordnung (per E-Mail an ordnung@herzberg.de) vorzulegen.

*) Pflichtfelder