Ziel ist es, Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern außergerichtlich und einvernehmlich zu lösen. Hierzu zählen insbesondere:
- Nachbarschaftsstreitigkeiten,
- kleinere zivilrechtliche Streitigkeiten
- bestimmte Strafsachen (z. B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichte Körperverletzung)
Die Schiedsperson sollte als Organ der Rechtspflege zwischen 25 und 75 Jahre alt sein und im Gebiet der Stadt Herzberg am Harz seinen Wohnsitz haben. Zusätzlich muss Sie die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter (vgl. § 45 StGB) besitzen.
Das muss eine Schiedsperson mitbringen:
- Neutralität,
- Unabhängigkeit,
- Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung,
- ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören,
- ein gutes Organisationsgeschick,
- Bereitschaft sich fortzubilden und an Schulungen teilzunehmen,
Eine spezielle Ausbildung ist nicht erforderlich. Rechtliche Grundkenntnisse wären zwar wünschenswert, jedoch nicht erforderlich.
Das bietet die Stadt Herzberg am Harz seinen Schiedspersonen:
eine spannende und vielfältige ehrenamtliche Tätigkeit,
eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € pro Monat für die Schiedsperson und 20 € pro Monat für die stellv. Schiedsperson,
die Möglichkeit zur Teilnahme Fortbildungsveranstaltungen und
einen Reisekostenzuschuss zu Veranstaltungen und Kongressen.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Hänel unter der Telefonnummer 05521 852 210 oder per E-Mail unter ordnung@herzberg.de zur Verfügung.
Ihre schriftliche Bewerbung (Motivationsschreiben + Lebenslauf) können Sie bis zum 01.06.2026 per E-Mail unter bewerbung@herzberg.de, alternativ per Post an:
Stadt Herzberg am Harz
Bewerbung: Schiedsperson
Marktplatz 30
37412 Herzberg am Harz
einreichen.

