Förderprogramm für Balkonkraftwerke
Der Rat der Stadt Herzberg am Harz beschloss am 17.09.2025 ein Förderprogramm für Balkonkraftwerke zur Umsetzung der Klimaschutzziele des integrierten Klimaschutzkonzeptes.
Für das Förderprogramm stehen 20.000 EUR im Haushalt der Stadt Herzberg am Harz zur Verfügung, um 200 Anlagenkäufe mit je 100 EUR zu fördern. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Folgendes Vorgehen ist zu beachten:
1) Antrag stellen2) auf Bescheid warten, Empfang bestätigen3) dann erst das Balkonkraftwerk kaufen4) Förderung abrufen
Richtlinie über die Förderung von Balkonkraftwerken der Stadt Herzberg am Harz (am Seitenende auch als pfd zum Download)
1. Präambel
Das Klimaschutzkonzept der Stadt Herzberg am Harz sieht eine vollständige Belegung der Dächer mit PV Anlagen vor. Bisher sind laut Solardachkataster in Herzberg am Harz nur ca. 6 % (7,1 MW, Stand 31.12.2024) der geeigneten Dachflächen mit Photovoltaikanlagen belegt. Somit besteht hier großes Ausbaupotential. Mit dem Solarförderprogramm für Balkonkraftwerke soll ein Anreiz für Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden, damit eine breite Beteiligung erreicht wird.
1.1. Förderziel
Das Solarförderprogramm für Balkonkraftwerke hat zum Ziel, die Bürgerinnen und Bürger zu eigenen Klimaschutzaktivitäten zu motivieren. Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen für Photovoltaik-Anlagen überzeugen viele Bürgerinnen und Bürger noch nicht dazu, die Investition in eine eigene PV-Anlage zu tätigen.
Mit dem Solarförderprogramm für Balkonkraftwerke wird ein Anreiz für die Installation eigener Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung geschaffen, indem die Bürgerinnen und Bürger finanziell unterstützt werden. Das Solarförderprogramm für Balkonkraftwerke dient dazu, durch private Photovoltaik-Anlagen eine regional ausgewogene Nutzung erneuerbarer Energien voranzutreiben und den CO2-Ausstoß zu vermindern.
1.2. Art der Förderung
Die Förderung ist zweckgebunden und erfolgt nach der erfolgreichen Fertigstellung der beantragten Maßnahme. Sie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
2. Förderfähige Anlagen
Förderfähig sind Balkonkraftwerke bzw. steckbare Stromerzeugungsgeräte. Diese können auf Balkonen, Terrassen, Carports, an Fassaden oder vergleichbaren Objekten montiert werden.
Förderfähig sind neue Anlagen (gebrauchte Bauteile sind nicht förderfähig), die auf bzw. an einem bewohnten Gebäude, bzw. in dessen unmittelbarer Nähe innerhalb des Gebiets der Stadt Herzberg am Harz installiert werden:
2.1. Förderhöhe
Die Förderhöhe beträgt bis zu 100,00 € pro Balkonkraftwerk.
2.2. Voraussetzung
- Bei Mietobjekten muss die Genehmigung des/r Vermietenden vorliegen.
- Die zu fördernde Anlage muss beim Marktstammdatenregister angemeldet werden (Nachweis bei Auszahlungsanforderung).
- Die geltenden Normen für Steckersolaranlagen müssen erfüllt sein.
- Ob weitere Genehmigungen eingeholt werden müssen, ist durch den/die Antragstellenden zu prüfen (z.B. Denkmalschutz).
- Die Anzahl an förderfähigen Balkonkraftwerken pro Wohneinheit (und Zähler) wird auf 1 festgelegt.
- Die Anzahl an förderfähigen Balkonkraftwerken bei Mietobjekten wird auf 5 Einheiten pro Antragstellendem festgelegt.
3. Nicht förderfähige Maßnahmen
- Maßnahmen, die vor der Bewilligung bereits durchgeführt oder begonnen wurden
- Rechtswidrige Maßnahmen
- Inselanlagen ohne Verbindung zum öffentlichen Stromnetz
- PV-Anlagen in Kleingartenanlagen.
- Maßnahmen, die bereits durch andere Fördermittel z.B. aus Bundes- oder Landesförderprogrammen gefördert werden.
4. Antragsverfahren
4.1. Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Mietende und private Hausbesitzende, deren Vertretungsberechtigte, die eine Photovoltaik-Anlage im Sinne des Förderprogramms auf / an einem Gebäude im Stadtgebiet der Stadt Herzberg am Harz installieren wollen.
4.2. Antragstellung
Anträge sind schriftlich an die Stadt Herzberg am Harz zu richten. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen sind:
- Ausgefülltes Antragsformular mit Unterschrift (Papier oder Homepage)
- Datenschutzerklärung
- Ggf. Einverständniserklärung des/der Vermieter*in / Gebäudeeigentümer*in
- Ggf. Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde
4.3. Maßnahmenbeginn
Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Förderung bewilligt oder der vorzeitige Maßnahmenbeginn bewilligt wurde. Als Maßnahmenbeginn gilt der Tag der Angebotsannahme bzw. der Auftragserteilung/der Bestellung.
4.4. Bewilligung
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung. Die Stadt Herzberg am Harz entscheidet über die Gewährung der Förderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Vollständig eingegangene Anträge werden nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Die Bewilligung erfolgt mit dem Vorbehalt, dass die bewilligte Maßnahme durchgeführt wird und ein Kosten- / Leistungsnachweis nachgereicht wird. Die Maßnahmen müssen innerhalb von 12 Monaten ab Bewilligung der Förderung erfolgreich abgeschlossen sein. Nach Ablauf dieser Frist können Antragstellende bei Nachweis eines unverschuldeten Grundes eine Verlängerung von max. 3 Monaten beantragen.
4.5. Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt gemäß dem Bewilligungsbescheid nach Einreichung des Kosten- / Leistungsnachweises.
Für die Auszahlung wird benötigt:
- Formular/Formblatt zur Mittelanforderung
- Kopie der Rechnung für die Durchführung der bewilligten Maßnahme
- Nachweis der erfolgten Zahlung (z.B. durch Vorlage des Kontoauszuges)
- Rechtsmittelverzicht
- Bestätigung zur Anmeldung beim Marktstammdatenregister
- Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Installation
Eine Auszahlung der Mittel kann nur auf das Konto des/der Zuwendungsempfangenden erfolgen.
4.6. Überprüfung
Antragstellende stimmen zu, dass die Stadt Herzberg am Harz nach Absprache eine Kontrolle der geförderten Maßnahme durchführen darf.
4.7. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit der Förderung anfallenden Daten werden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet und genutzt.
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Es folgt das Antragsformular. Nach dem Ausfüllen des Antragsformulars werden Sie vom Klimaschutzmanagement konkaktiert, ob eine Förderung gewährt wird (es besteht kein Rechtsanspruch). Erst nach der Förderzusage darf ein Balkonkraftwerk angeschafft werden. Nach der Anschaffung erfolgt der Mittelabruf.
Antragsformular für die Förderung eines Balkonkraftwerkes der Stadt Herzberg am Harz (am Seitenende auch als pfd zum Download)
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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