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Hundesteuerüberprüfung im Stadtgebiet
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht hat ihn binnen 14 Tagen gemäß § 10 der Hundesteuersatzung der Stadt Herzberg am Harz anzumelden.
Ebenso kann die Stadt Herzberg am Harz Hundesteuerbestandsaufnahmen durchführen. Hierbei sind die Eigentümer, Mieter und Pächter zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet.
Es ist beabsichtigt solche Hundesteuerkontrollen stichprobenartig durchzuführen.
Die Mitarbeitenden der Stadt Herzberg am Harz können und werden sich jederzeit ausweisen und kassieren niemals bar die Steuer ab!
Sollten Sie aufgefordert werden in bar zu bezahlen, verweigern Sie dies und bitten um einen steuerlichen Bescheid!
Die An- und Abmeldung kann persönlich im Bürgerbüro oder online über folgende Formulare erfolgen:
Sie möchten nie wieder eine Fälligkeit übersehen?
Dann können Sie ganz bequem online ein Lastschriftmandat ausfüllen:
Für Rückfragen rund um das Thema Hundesteuer und den stichprobenartigen Kontrollen stehen Ihnen die Mitarbeiten unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
| Steuern: Hundesteuer | |
| Marktplatz 30 37412 Herzberg am Harz Telefon: 05521 852-261 Telefax: 05521 852-120 E-Mail: steuern@herzberg.deE-Mail: alina-rose.gerlach@herzberg.de | |
| Auszug NHundG (2 MB) | |
| Hundesteuersatzung der Stadt Herzberg am Harz (2 MB) |



