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Interne Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz
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Sollten Sie im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit bei der Stadt Herzberg am Harz oder in diesem Zusammenhang Kenntnis davon erlangen, dass gegen zu beachtende Gesetze und Vorschriften verstoßen wird, können Sie sich an die in Umsetzung des HinSchG eingerichtete interne Meldestelle wenden.
Die Stadt Herzberg am Harz möchte von der nach § 2 Abs. 2 Satz 2 des Niedersächsischen Hinweisgebermeldestellengesetzes (NHinMeldG) eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen und das für Inneres zuständige Ministerium mit den Aufgaben der internen Meldestelle betraut.
Die interne Meldestelle des Nieders. Innenministeriums befindet sich noch im Aufbau.
Übergangsweise können Sie Hinweise an die E-Mail-Adresse: interne-meldestelle@herzberg.de richten.
Zuständigkeiten der internen Meldestelle gemäß § 2 HinSchG
- Verstöße, die strafbewehrt sind,
- Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,
- sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft,
dazu gehören unter anderem:
- Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
- Produktsicherheit und -konformität,
- Sicherheit im Straßenverkehr,
- Umweltschutz,
- Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quelle und der Energieeffizienz,
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit,
- Verbraucherrechte und Verbraucherschutz,
- Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation,
zum Schutz der Vertraulichkeitder Kommunikation, zum Schutz personenbezogener Daten,
- Sicherheit in der Informationstechnik. - Verstöße gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen und zum Rechtsschutz in diesen verfahren ab Erreichen der jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte, und weitere Finanz- und steuerrechtliche Verstöße.
- Die interne Meldestelle ist kein Anlaufpunkt bei allgemeinen Beschwerden.
- Vermeintliche Verstöße gegen den Datenschutz melden Sie bitte direkt an den Datenschutzkoordinator der Stadt Herzberg am Harz, Herrn Christian Person (im Vertretungsfall an Thomas Asche).
- Sollten Sie Hinweise auf andere Verstöße haben, wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständigen Stellen.
- Die interne Meldestelle dient nicht der Abwendung von akuten Notfällen oder Gefahrenlagen.




