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Wahlen in der Stadt Herzberg am Harz
Wahlen sind der Grundstein der Demokratie. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden am Wahltag über die Zusammensetzung der jeweiligen Volksvertretungen.
In Deutschland sind die Wahlrechtsgrundsätze vom Grundgesetz geschützt. Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes besagt, dass allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim gewählt wird.
Ganz konkret bedeutet das im Allgemeinen, dass alle Wahlberechtigten das Stimmrecht unabhängig von Konfession, Bildung, Geschlecht, Sprache, Einkommen, Beruf oder politischer Überzeugung besitzen und jede Stimme den gleichen Wert hat. Die Wahlberechtigten wählen unmittelbar, also direkt ohne Zwischenschaltung von Delegierten oder Wahlmännern. Weiterhin dürfen sie niemals in Ihrer Wahl beeinflusst werden, die Stimmabgabe muss frei sein von Zwang oder unzulässigem Druck.
Letztlich muss sichergestellt sein, dass Dritte die Wahlentscheidung nicht erkennen können. Niemand soll nachverfolgen können wie jemand gewählt hat.
In regelmäßigen Abständen besteht für wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit an verschiedenen Wahlen teilzunehmen.
Zu den Wahlen im Gebiet der Stadt Herzberg am Harz gehören:
- die Europawahl,
- die Bundestagswahl,
- die Landtagswahl
- und die Kommunalwahlen, im Einzelnen:
- die Wahl des Kreistags,
- die Wahl des Landrats / der Landrätin,
- die Wahl des Rates der Stadt Herzberg am Harz,
- die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin und
- die Wahl der Ortsräte
Beantragung von Briefwahlunterlagen (online):
Sofern eine bzw. mehrere Wahlen anstehen können Sie über diesen Link Ihre Briefwahlunterlagen online beantragen:
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